Von: luk
Brüssel/Bozen – Defekte Waschmaschinen, Smartphones mit schwachem Akku oder klappernde Kühlschränke sollen künftig nicht mehr so schnell auf dem Müll landen.
Mit dem neuen europäischen „Recht auf Reparatur“ will die EU erreichen, dass Elektrogeräte länger genutzt und Reparaturen attraktiver werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Ende Juli 2026 in nationales Recht gießen.
Die Verbraucherzentrale Südtirol fordert dabei eine konsequente und verbraucherfreundliche Umsetzung in Italien. Entscheidend sei, dass sich eine Reparatur finanziell wieder lohnt. “Ob das Recht auf Reparatur ein Erfolg wird, hängt davon ab, ob Reparieren gegenüber dem Neukauf wieder attraktiver wird”, betont Rechtsberater Reinhard Bauer.
Ein wichtiger Anreiz ist laut Verbraucherzentrale die in der EU-Richtlinie vorgesehene Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung, wenn ein Produkt innerhalb der Garantiezeit repariert wird. Dadurch könnten sich Verbraucher häufiger für eine Instandsetzung statt für einen Neukauf entscheiden.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale würde ein funktionierendes Reparatursystem nicht nur die Rechte der Konsumenten stärken, sondern auch Ressourcen schonen, Abfall vermeiden und lokale Handwerksbetriebe unterstützen. Voraussetzung dafür seien jedoch verfügbare Ersatzteile, faire Reparaturkosten und Produkte, die auf eine lange Lebensdauer ausgelegt sind.
Das neue Recht betrifft zunächst unter anderem Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger sowie Fernsehgeräte und andere elektronische Displays. Künftig könnte der Geltungsbereich auf weitere Produktgruppen ausgeweitet werden.




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