Das Thema Transit landet vor dem EuGH

EuGH-Verhandlung über Italiens Transit-Klage am Dienstag

Montag, 20. April 2026 | 08:40 Uhr

Von: apa

Die von Italien vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingebrachte Klage gegen Österreich wegen der Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wird am Dienstag am Sitz des Höchstgerichts in Luxemburg mündlich verhandelt. Im Vorfeld zeigten sich beide Seiten optimistisch beziehungsweise juristisch gerüstet. Ein Urteil wird es am Dienstag nicht geben – mit einem solchen wird für den Herbst oder Anfang kommenden Jahres gerechnet.

Jedenfalls wird die Verhandlung kein Aufeinandertreffen der verantwortlichen Politiker beider Seiten. Diese werden von Spitzenjuristen bzw. Beamten vertreten. In der Verhandlung geht es allein um Rechtsfragen. Ziel der Anhörung sei es, die Sachverhalte darzulegen und die jeweiligen rechtlichen Argumente vorzubringen, hieß es vom EuGH im Vorfeld auf APA-Anfrage. Konkrete Empfehlungen sowie einen Termin für das Urteil selbst wird es ebenfalls nicht geben. Verhandelt wird die Dauer-Causa vor der mit 15 Richtern besetzten Großen EuGH-Kammer.

Urteil wird noch auf sich warten lassen

Laut Angaben aus dem Gerichtshof könnte am Dienstag ein Termin für die Verlesung der sogenannten Schlussanträge des EuGH-Generalanwaltes oder der Generalanwältin bekanntgegeben werden. Diesen folgt der Gerichtshof meist in seinem Urteil.

Die Verhandlung wird am Vormittag beginnen und dürfte bereits zu Mittag wieder beendet sein. Sie kann im Nachhinein auf dem Portal des Gerichtshofs gestreamt werden.

Unendliche Causa

Mit der mündlichen Verhandlung vor dem Höchstgericht erreicht die schier unendliche Causa rund um den – von Tirol und Österreich georteten – überbordenden Transitverkehr auf der Brennerstrecke mit jährlich fast 2,5 Mio. Lkw-Fahrten und die damit seit langem bestehenden Maßnahmen einen neuen Höhepunkt. Italien will mit der bereits im Juli 2024 eingereichten Klage Maßnahmen wie das Lkw-Nachtfahrverbot, das Sektorale Fahrverbot für “bestimmte schienenaffine Güter”, das Wochenendfahrverbot, das Winterfahrverbot an Samstagen und die Lkw-Blockabfertigung bei Kufstein aufgehoben wissen und sieht eine Europarechtswidrigkeit bzw. einen Verstoß gegen das Prinzip des freien Warenverkehrs. Der südliche Nachbar reichte die Klage laut Artikel 259 EG-Vertrag ein, was ein präzedenzloser Fall war.

Italiens Vizepremier und Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega), der in den vergangenen Jahren in Sachen Transit gehörig Druck machte, zeigte sich zuversichtlich, dass sein Land recht bekommen werde. “Die österreichischen Transitmaßnahmen führen zu kilometerlangen Staus, Problemen für den Warenverkehr und zusätzlicher Umweltbelastung. Die italienische Regierung sieht darin eine Form unlauteren wirtschaftlichen Wettbewerbs. Die Europäische Kommission unterstützt die italienische Position”, meinte Salvini. Gleichzeitig bezeichnete er die Beziehungen zu Österreich als weiterhin “konstruktiv” und verwies auf stetige Gespräche.

Hanke: Vertrauen in die unabhängigen Gerichte

Österreich hat sich in enger Abstimmung mit Tirol gegen ein Aus der Anti-Transitmaßnahmen gestemmt und in der Klagebeantwortung eine Abweisung der Klage beantragt. Man pocht Berichten zufolge – die Klagebeantwortung blieb unter Verschluss – auf die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und begründet dies mit dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Umwelt sowie mit der Versorgungssicherheit. Demnach liege kein Verstoß gegen den freien Warenverkehr vor.

“Ich habe Vertrauen in die unabhängigen Gerichte und die rechtsstaatlichen Verfahren. Die getroffenen Maßnahmen sind essenziell für die Menschen in Tirol und ich stehe natürlich hinter den Tirolerinnen und Tirolern”, erklärte Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) im Vorfeld gegenüber der APA. Außerdem führe er in der Transitfrage “ständig Gespräche mit meinen Amtskollegen aus Italien und Deutschland.”

Mattle: Italien wird mit Maximalforderung nicht durchkommen

Optimistisch zeigte sich auch Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) vor der Verhandlung in Luxemburg. “Wir sind gut vorbereitet und optimistisch, dass Italien mit seiner Maximalforderung, nämlich dass alle Tiroler Anti-Transitmaßnahmen fallen werden, vor dem EuGH nicht durchdringen wird”, erklärte er auf APA-Anfrage. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gelte es “politische Lösungen gegen diese enorme Verkehrsbelastung finden.” Denn die Belastungsgrenze für Mensch, Natur und Infrastruktur sei längst überschritten. Deshalb konzentriere man sich “nicht nur auf die Verteidigungslinie vor dem EuGH”, sondern formuliere auch “konkrete und konstruktive Lösungsvorschläge an die EU-Kommission: “Verlagerung des Transitverkehrs auf die Schiene, ein intelligentes Verkehrsmanagementsystem, Harmonisierung des europäischen Eisenbahnraums, ein Masterplan für Zulauf- und Terminalinfrastruktur sowie eine lenkende Brennerkorridormaut.”

Ins selbe Horn stieß Verkehrslandesrat René Zumtobel (SPÖ). Dieser erwartet ein “wegweisendes Urteil des europäischen Gerichtshofes, der darüber entscheidet ob die Gesundheit der Menschen oder das Recht auf den freien Warenverkehr in Europa mehr Gewicht hat.” “Es wäre jedenfalls grotesk, wenn die EU einerseits die Luftgütegrenzwerte senkt und gleichzeitig einen Staat für seine darauf ausgerichteten Verkehrsmaßnahmen verurteilt”, betonte Zumtobel.

EU-Kommission mit kritischer Stellungnahme

Die EU-Kommission unterstützt Italien indes als Streithelferin in dem Verfahren, wie bereits im November 2024 bekannt geworden war. Damit sei die Kommission nicht Mitklägerin im Verfahren, könne aber ihre Sicht der Dinge vor dem EU-Gerichtshof vortragen. Es handle sich dabei um “die übliche Vorgehensweise in Fällen, die auf Artikel 259 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Artikel 259 regelt die Vorgehensweise bei Streitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten; Anm.) gestützt sind”, hatte es seitens der Kommission geheißen.

Vor der Einreichung der Klage im Juli hatte die EU-Kommission bereits Mitte Mai 2024 den Weg dafür freigemacht. In der Stellungnahme gab die Behörde der Kritik Italiens in markanten Bereichen recht, auf ein eigenes Vertragsverletzungsverfahren verzichtete sei aber. Einige der Tiroler Maßnahmen würden den freien Warenverkehr einschränken. Konkret nannte die Kommission das Nachtfahrverbot, das Sektorale Fahrverbot für “bestimmte schienenaffine Güter”, das Winterfahrverbot an Samstagen und die Lkw-Blockabfertigung bzw. Dosierung.

Der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer – er wird vom Land Tirol oft für Expertisen herangezogen – erwartete indes nicht, dass Italien alle Tiroler Fahrverbote zu Fall bringen wird. Dies könne er eigentlich ausschließen. Im schlimmsten Fall müsse es “Anpassungen” einzelner Maßnahmen geben.

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