Bald kommt das einheitliche Ladekabel

Europatag 2024: EVZ in Bozen informiert über Fortschritte für Verbraucher

Donnerstag, 09. Mai 2024 | 12:05 Uhr

Bozen – Seit den letzten Europawahlen im Jahr 2019 hat sich die EU für den Ausbau und die Stärkung der Verbraucherrechte eingesetzt. Im Vorfeld der Europawahlen am 8. und 9. Juni 2024 ist der Europatag am 9. Mai ein wichtiger Anlass, um an die Erfolge der EU zum Schutz von Millionen europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher zu erinnern. Dies betont das Europäische Verbraucherzentrum Italien in Bozen (EVZ).

Ladegerät für alle Geräte

Wer wollte nicht schon immer ein Ladegerät für alle Geräte? Jetzt wird es Wirklichkeit! Ab Dezember 2024 kann ein USB-C Ladekabel für alle mobilen Geräte, einschließlich Headsets, E-Reader, Konsolen und tragbare Lautsprecher verwendet werden (ab 2026 sogar für Laptops). Dieser neue Standard wird es ermöglichen, dass die elektronischen Geräte, unabhängig vom Hersteller, mit einem einzigen Ladegerät aufgeladen werden können. Die Maßnahme zielt darauf ab, die Menge an Elektroschrott zu verringern und führt zu erheblichen Einsparungen, von schätzungsweise mehreren Millionen Euro pro Jahr, indem der Kauf unnötiger Ladegeräte vermieden wird. Außerdem wird sie das Leben aller vereinfachen: Man muss bei Reisen nicht mehr mehrere Ladegeräte mitnehmen!

Tech-Giganten: Neue EU-Vorschriften verändern die Spielregeln

Dank des Inkrafttretens von zwei wichtigen europäischen Rechtsvorschriften, dem Gesetz über digitale Dienstleistungen (Digital Services Act) und dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act), sind alle großen digitalen Plattformen, die in unserem virtuellen Leben eine Schlüsselrolle spielen, nun verpflichtet, Gewerbetreibende zu identifizieren, die auf dem Marktplatz zugelassen werden wollen, und deren vollständige Kontaktdaten zu übermitteln. Diese den Plattformen auferlegten Verpflichtungen ermöglichen es somit, die Identität der Unternehmen zu überprüfen, wenn die Plattform für Online-Einkäufe genutzt wird. Außerdem dürfen große Plattformen wie Google, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft ihre marktbeherrschende Stellung nicht ausnutzen, um

·  ihre eigenen Produkte zum Nachteil anderer zu bevorzugen,

·  eine bestimmte Zahlungsmethode vorzuschreiben,

·  für einen bestimmten Dienst erhobene personenbezogene Daten in anderen Zusammenhängen zu verwenden,

·  Gewerbetreibenden ungerechtfertigte Beschränkungen aufzuerlegen oder

·  die Deinstallation von vorinstallierter Software zu verhindern.

Einfachere und kostengünstigere Reparatur von Defekten bei Geräten

Die gesetzliche Gewährleistung, die seit über 20 Jahren die Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Produkte garantiert, wird bald durch ein neues Recht auf Reparatur ergänzt. So wurde die Richtlinie zum Recht auf Reparatur verabschiedet, welche die Reparatur von Produkten erleichtern und damit die Abfallerzeugung verringern soll, indem die Hersteller verpflichtet werden:

·  leichter zugängliche und erschwingliche Reparaturdienste anzubieten;

·  die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihr Recht auf Reparatur bestimmter Gerätekategorien, wie Kühlschränke, Waschmaschinen oder Telefone, zu informieren.

Darüber hinaus wird eine kostenlose Online-Plattform eingerichtet, über die es möglich sein wird, eine zugelassene Reparaturwerkstatt ausfindig zu machen.

Mehr Zahlungsflexibilität: EU weitet Verbraucherkreditprogramm aus

Eine neue Ratenzahlungslösung, bekannt als “Jetzt kaufen, später bezahlen” (aus dem Englischen „Buy now, pay later“) ist in letzter Zeit beliebt, was zum Teil auf die gestiegene Inflation zurückzuführen ist. Dabei kann die eingekaufte Ware in drei oder mehr Raten zinslos bezahlt werden. Diese Option ist für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ohne Risiken: So besteht die Gefahr, dass man die Kontrolle über die eigenen Ausgaben verliert, denn kleine Anschaffungen, die zwar gering erscheinen, können schwer zu bewältigen sein, wenn sie zu zahlreich sind. Deshalb hat die EU, um die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU besser zu schützen, beschlossen, die Vorschriften für Verbraucherkredite ab 2026 auch auf Kredite von weniger als 200 Euro auszudehnen.

Die nächsten Schritte der EU: Was können wir noch erwarten? 

Die EU arbeitet weiterhin an mehreren Maßnahmen, um das Leben der europäischen Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Ab 2026 wird das weltweit erste Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) in Kraft treten, das die Grundrechte und die Sicherheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger schützen soll. Darüber hinaus sollen die Rechte von Fluggästen und Reisenden gestärkt werden, mit klareren Regeln für die Erstattung bei Flugannullierungen oder bei über Vermittler gebuchten Reisen sowie mehr Garantien zu Echtzeitinformationen über Verspätungen und Annullierungen. Und das ist noch nicht alles: Neue Regeln für Gutscheine und kürzere Erstattungsfristen werden die Rechte der europäischen Reisenden stärken.

Weitere Informationen erhält man kostenlos beim Europäischen Verbraucherzentrum Italien (Büro Bozen Tel.: 0471-980939 E-Mail: info@euroconsumatori.org; Büro Rom Tel.: 06-44238090, E-Mail: info@eccnet-italia.it).

Zudem besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens mit dem von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eingerichteten Schlichtungsorgan www.onlineschlichter.it.

Von: mk

Bezirk: Bozen

Kommentare

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2 Kommentare auf "Europatag 2024: EVZ in Bozen informiert über Fortschritte für Verbraucher"


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nikname
nikname
Universalgelehrter
10 Tage 23 h

danke, war auch höchst Zeit!
In unserer Wegwerfgesellschaft ist noch einiges in dieser Richtung zu tun.

Neumi
Neumi
Kinig
10 Tage 13 h
Von “einheitlich” sind wir noch weg. Ja, der Stecker ist einheitlich und rein theoretisch lassen sich die meisten kleineren Geräte damit laden. Aber längst nicht alle Kabel haben auch alle Leitungen verbunden oder verwenden Leitungen, die dick genug sind, genügend Strom zu liefern, um das Gerät in gewohnter Geschwindigkeit laden zu können. Außerdem ist schon die nächste Generation an USB versorgten Geräten angekommen. Stärkere Geräte (Mini-PC oder ähnliches) brauchen mittlwerweile auch eigene Ladegeräte, welche bestimmte Spannungs- und Stromkonfigurationen ermöglichen. Sie kommunizieren mit dem Ladegerät und teilen ihm z.B. die gewünschte Stromstärke mit. Ein Ladegerät mit einem TDP von 30W pro… Weiterlesen »
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