Zeit bis 31. Jänner

Fernsehgebühr 2018: Wer kein Gerät besitzt, sollte rechtzeitig Befreiung verlangen

Dienstag, 05. Dezember 2017 | 10:42 Uhr

Bozen – Seit 2016 wird die Fernsehgebühr über die Stromrechnung eingezogen und seit damals gilt auch die Vermutung, dass in einem privaten Haushalt, also in einer Erstwohnung mit entsprechendem Stromanschluss, ein Fernsehgerät vorhanden ist. Wer kein Fernsehgerät besitzt und daher zu Recht von der Steuer befreit werden möchte, muss dies Jahr für Jahr der Agentur für Einnahmen mitteilen. Dies erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).

Die Agentur für Einnahmen akzeptiert all jene „Erklärungen über den Nicht-Besitz eines Fernsehgeräts“ für das laufende Jahr, welche innerhalb 31. Jänner eintreffen. Alle Erklärungen, welche innerhalb 31.01.2018 eintreffen, gelten daher für das Jahr 2018. Da einige Stromverkäufer jedoch bereits vorher mit der Verrechnung beginnen könnten, ist es ratsam, sich beizeiten um die Erklärungen zu kümmern. So kann die Anlastung der ersten Rate vermieden werden, welche alles nur verkompliziert.

Was ist zu tun?

Am einfachsten funktioniert die Erklärung über die telematischen Dienste auf der Website der Agentur für Einnahmen (siehe: https://goo.gl/vbJqCp). Wer die Zugangsdaten besitzt (für Fisconline, mit denen man auch auf die vor-ausgefüllte Steuererklärung 730 zugreift), kann den Nicht-Besitz des TV-Geräts in wenigen Klicks erklären.

Alternativ kann man von der Website www.canone.rai.it (unten rechts) die Vordrucke herunterladen, ausfüllen und mit der Kopie eines Ausweises verschicken als Einschreiben ohne Umschlag an „Agenzia delle Entrate Ufficio di Torino 1, S.A.T. Sportello abbonamenti tv – Casella Postale 22 – 10121 Torino“ oder als zertifizierte Email (PEC) an cp22.sat@postacertificata.rai.it.

Schlussendlich kann die Erklärung auch bei ermächtigten Vermittlern (Steuerberatern und Steuerbeistandszentren) eingereicht werden. Hier ist es ratsam, kurz nach eventuellen Kosten zu fragen.

Die Erklärung gilt ein Jahr lang und muss daher jährlich erneuert werden, immer falls die Voraussetzungen noch bestehen. Die Fernsehgebühr beträgt 2018 wieder 90 Euro, und sollte in zehn Raten à je neun Euro auf der Stromrechnung verrechnet werden. Durch die zwei- oder mehr-monatliche Verrechnungsmodalität der Strombetriebe finden sich jedoch häufig auch Raten zu 18 Euro oder 27 Euro auf den Rechnungen.

Von: mk

Bezirk: Bozen