Von: luk
Bozen – Das jüngste Dekret des Ministerpräsidenten Giuseppe Conte zur Eindämmung des Coronavirus zieht mehrere Änderungen bei den Diensten im Bereich Mobilität nach sich.
Sämtliche Schalterdienste der Landesabteilung Mobilität in der Rittnerstraße und in der Landesprüfstelle für Fahrzeuge in der Sigmund-Schwarz-Straße sind bis zum 3. April geschlossen. Für alle dringenden Gesuche betreffend Führerscheine und Fahrzeugmeldungen sollen die digitalen Kanäle genutzt werden. Der Zugang zu den Schalterdiensten für Führerscheine und Motorisierung am Silvius-Magnago-Platz 3B in Bozen ist nur nach Vereinbarung via E-Mail an: fuehrerscheine.patenti@ provinz.bz.it oder motorisierung@provinz.bz.it möglich. Dies teilt das Mobilitätsressort mit.
Keine Führerscheinprüfungen, Übungsscheine verlängert
Bis zum 3. April ausgesetzt sind auch die Prüfungen zum Erlangen von Führerscheinen und beruflichen Qualifikationen. Bereits vorgelegte Gesuche und Anträge werden automatisch bis 30. Juni verlängert. Ebenso sind die Fahrübungsscheine (fogli rosa) sind automatisch bis zum 30. Juni weiterverlängert.
Ärztliche Untersuchungen für Führerscheine ausgesetzt
Ebenfalls nicht durchgeführt werden die Arztvisiten für die Führerscheine durch die zuständigen Kommissionen. Diejenigen, die bereits einen Termin in einer der bis 3. April 2020 programmierten Sitzungen haben, werden telefonisch von den Mitarbeitern der Ärztekommission kontaktiert, die ihnen einen neuen Termin zuweisen und alle weiteren notwendigen Informationen geben. Betroffene sollten sich nicht an die Schalterdienste wenden, sondern eine E-Mail an: ufficiopatenti.bz@sabes.it oder ein Fax an die Nummer 0471 909292 schicken. Dabei sollten sie im Betreff Terminanfrage angeben und den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und ihre Telefonnummer ins Mail schreiben.
Auch für die Ausstellung oder Verlängerung provisorischer Fahrgenehmigungen soll man sich nicht an die Schalterdienste wenden. Es genügt eine Anfrage via E-Mail an schalterdienst.mobilitaet@provinz.bz.it, der die Kopie eines Ausweises und die bereits vorliegende Fahrerlaubnis beizulegen ist.
Für dringende oder unaufschiebbare Angelegenheiten betreffend Fahrzeuge und Führerscheine können auch die verschiedenen Autoagenturen kontaktiert werden.