Von: mk
Bozen – Um ein Element schlanker ist nunmehr der Gefahrenzonenplan einer jeden Gemeinde. Dies hat gestern die Landesregierung beschlossen.
Die Konferenz der zuständigen Amts- und Abteilungsdirektoren des Landes Südtirol hat die Richtlinien für die der Gefahrenzonenpläne überarbeitet. Damit sollen deren Ausarbeitung und Handhabung einfacher werden. Die Pläne ermitteln und klassifizieren die Gefahr von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Muren und Lawinen und dienen als übergeordnetes Instrument zur urbanistischen Planung. In den neuen Richtlinien berücksichtigt wurden auch die bisherigen praktischen Erfahrungen der Gemeinden. Gestern hat die Landesregierung diese angepassten Richtlinien auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner genehmigt. „In den letzten Jahren haben die Gemeinden viel Aufwand für die Gefahrenzonenpläne auf sich nehmen müssen. Mit diesem Beschluss haben wir die Abläufe vereinfacht und den technische Aufwand für die Gemeinden reduziert, ohne das Konzept dahinter zu verändern“, sagt der Umweltlandesrat.
Über ein paar technischen Anpassungen hinaus gibt es eine grundlegende Änderung: Die Gefahrenzonenpläne, die die jeweiligen Gemeinden zu erstellen haben, bestehen in Zukunft formell nur noch aus einer Gefahrenzonenkarte und einem Kurzbericht. Die Gefahrenzonenpläne einer jeden Gemeinde haben eine übergeordnete Relevanz gegenüber den Bauleitplänen.
Risiko versus Gefahr
In die Verantwortung der Landesverwaltung geht hingegen die Risikozonenkarte über, so dass die Gemeinden in diesem Punkt entlastet sind. Die Risikozonenkarte ermittelt und klassifiziert zusätzlich die Präsenz von Personen, Siedlungen, Wirtschaftstätigkeit, Kultur- und Umweltgüter sowie Infrastrukturen in einem Gebiet, in dem hydrogeologische Ereignisse möglich sind. Die Risikozonenkarte ist also Planungshilfe für die Bereitstellung von Ressourcen des Zivilschutzes, beispielsweise zur die Errichtung von Schutzbauten. Die Risikozonenkarte dient außerdem dem Abgleich mit der Risikozonenplanung auf Staatsebene.