Von: luk
Rom – Der Senat hat den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des so genannten “Caporalato”, d.h. der illegalen Anwerbung von schwarzbezahlten Landarbeitern, in erster Lesung angenommen. Dieses Phänomen hat in Italien alte Tradition und ist insbesondere in den südlichen Regionen Italiens noch weit verbreitet. So genannte Caporali (sprich Vermittler) versorgen landwirtschaftliche Betriebe mit Tagelöhnern (in der Regel illegale Einwanderer), die unter sehr schlechten Bedingungen und zu Dumping-Löhnen arbeiten müssen. Die Bezahlung dieser Schwarzarbeiter erfolgt meistens über diese Vermittler. Der Gesetzesentwurf, der nun von der Abgeordnetenkammer behandelt werden muss, sieht eine deutliche Verschärfung der bereits bestehenden Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Betriebes vor.
“Es ist mit Sicherheit notwendig einem solchen Missbrauch von Arbeitskräften mit aller Schärfe entgegenzuwirken, doch – wie so oft auch – wird dies vom italienischen Gesetzgeber erneut mittels Überreglementierung gemacht, ohne dabei im Auge zu behalten, dass dieses Phänomen insbesondere auf Süditalien begrenzt ist”, betont der SVP-Senator Hans Berger. In Südtirol sei diese Form der Ausbeutung nicht verbreitet. “Anders als in den südlichen Regionen Italiens werden bei uns die Kontrollen intensiv und konsequent durchgeführt und die große Mehrzahl der Beschäftigungsverhältnisse in der Südtiroler Landwirtschaft ist gesetzeskonform. Auch sind in Südtirol viele Obstbaubetriebe bereits über das GRASP-Modul innerhalb der GLOBAL GAP-Richtlinien für die sozialen Aspekte der Arbeitnehmer nach international gültigen Standards zertifiziert. Ich halte diesen Gesetzesvorschlag für völlig überzogen, weshalb ich mich bei der Endabstimmung der Stimme enthalten habe, was im Senat einer Gegenstimme entspricht.” “Um diesen Missstand aufzuheben, wird wieder einmal alles in einem Topf geworfen – kritisiert Berger – und allen, in erster Linie auch den kleinen Landwirtschaftsbetrieben zusätzliche und überzogene bürokratische Auflagen aufgezwungen, die dabei mit dem Südtiroler Genossenschaftsmodell der gemeinschaftlichen Verarbeitung und Vermarktung nur sehr schwer vereinbar sind.” “Die bereits geltenden Bestimmungen reichen absolut aus, wenn auf deren Einhaltung beharrt wird.”
“Ich hoffe sehr, dass im Rahmen der zweiten Lesung in der Abgeordnetenkammer die Regierung einlenkt und Änderungen am Gesetzestext mitträgt, wie z.B. bereits bestehende Zertifizierungen anzuerkennen sowie den unterschiedlichen Realitäten der verschiedenen Gebiete und auch der verschiedenen Sektoren Rechnung zu tragen”, so Berger abschließend.