Von: luk
Bozen – Die römische Regierung hat in diesen Tagen grünes Licht für die neue Südtiroler Handelsordnung gegeben, die im November vom Südtiroler Landtag verabschiedet wurde. Der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol begrüßt die Freigabe aus Rom. „Für uns ist dieser Akt ein klares Signal und eine Bestätigung für unseren autonomen Weg im Handel“, zeigt sich hds-Präsident Philipp Moser in einer ersten Stellungnahme erfreut.
Die Handelsordnung schaffe mehr gesetzliche Klarheit, die in diesem sensiblen Bereich unbedingt notwendig sei. „Es braucht Rechtsicherheit mit klaren Normen und Gesetzen, die für alle Akteure aller Größenordnungen gleich gelten sollen und konsequent umgesetzt sowie kontrolliert werden“, so der Präsident.
Der hds hat bei der Ausarbeitung des neuen Landesgesetzes wesentlich mitgewirkt. Nun werden in diesen Wochen die entsprechenden Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet, um die neuen Handelsnormen so einfach und schnell wie möglich umsetzen zu können.
In der Handelsordnung ist unter anderem neu vorgesehen, dass Handelsermächtigungen für Neueröffnungen aller Größenordnungen in Wohngebieten und Nicht-Wohngebieten klar geregelt sind. So braucht es etwa für die Ausübung von Einzelhandel ab einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern (in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnern) bzw. ab einer Verkaufsfläche von 1.500 Quadratmetern (in Gemeinden über 10.000 Einwohnern) eine Handelsgenehmigung. Eine einfache zertifizierte Meldung des Tätigkeitsbeginns (Zmt) genügt nicht mehr. „Das bedeutet in der Konsequenz auch mehr Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmer“, so Moser abschließend.