30.000 Pakete von asiatischen Onlineshops erreichen täglich Österreich

Händler brachten Beschwerde gegen Temu bei BWB ein

Mittwoch, 04. September 2024 | 17:51 Uhr

Von: apa

Der Handelsverband hat eine zwölfseitige Beschwerde gegen den chinesischen Billig-Marktplatz Temu bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingebracht. Die Branchenvertreter orten unlautere Geschäftspraktiken von Temu. Zuletzt habe man “unzählige Verstöße” nachgewiesen und dokumentiert, so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will zur APA. Der Online-Marktplatz verstoße gegen mehrere Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG).

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat die Beschwerde des Handelsverbandes erhalten und prüft diese derzeit. Die BWB habe aber “bei UWG-Verfahren nicht die Ermittlungsmöglichkeiten wie in einem Kartellverfahren”, hieß es von der Wettbewerbsbehörde auf APA-Anfrage. Es wäre “empfehlenswert, hier gesetzlich nachzuschärfen”, damit man Ermittlungsbefugnisse erhalte und die Möglichkeit habe, Sanktionen gerichtlich zu beantragen. Die Wettbewerbshüter können derzeit bei UWG-Beschwerden nur Abmahnschreiben verschicken oder zivilgerichtlich auf Unterlassung klagen. Die BWB erhielt heuer bereits 69 UWG-Beschwerdefälle, im Gesamtjahr 2023 waren es 46.

Temu ist auf die Vorwürfe bisher nur allgemein eingegangen. “Temu verpflichtet sich zur Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in allen Märkten, in denen wir tätig sind”, sagte ein Unternehmenssprecher in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. Alle Produkte, die als nicht EU-konform gemeldet würden, nehme man sofort aus dem Verkauf. “Temu ist ein Newcomer in Europa, der hier vor etwas mehr als einem Jahr seine ersten Märkte erschlossen hat”, so der Sprecher. Man passe die Dienstleistungen aktiv an die lokalen Gepflogenheiten und Präferenzen an.

Die Gewerkschaft GPA unterstützt die Beschwerde des Handelsverbandes bei der BWB. “Die aggressiven Praktiken der internationalen Online-Handelsplattform Temu sind auch nicht im Interesse der Beschäftigten im österreichischen Handel”, sagte die GPA-Chefin Barbara Teiber laut Aussendung. “Wir brauchen wirksamen Schutz für jene Händler, die sich an Gesetze halten.” Auch der Gesetzgeber sei “aufgerufen, hier tätig zu werden”, so Teiber.

Der Handelsverband sieht beim chinesischen Online-Marktplatz falsche Behauptungen zur begrenzten zeitlichen Warenverfügbarkeit, irreführende Angaben zu Preisreduktionen und falsche Behauptungen zu angeblicher Warenknappheit. Laut den Interessenvertretern werden von Temu unter anderem “offensichtlich willkürlich sogenannte UVPs, also unverbindliche Herstellerpreisempfehlungen, angezeigt, die vermeintlich mit dem tatsächlichen Verkaufspreis deutlich unterboten werden”.

“Mittlerweile kommen allein in Österreich täglich 30.000 Pakete von asiatischen Online-Plattformen an, die sich nicht an die geltenden Spielregeln halten”, kritisierte Will. “Die skizzierten unlauteren Praktiken führten mutmaßlich zu millionenfachen Verkäufen, welche den heimischen Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig schädigen”, schreibt der Handelsverband in seiner Beschwerde an die BWB. Man müsse gegen die von Temu eingesetzten Geschäftspraktiken vorgehen, “um einen fairen Wettbewerb auf dem österreichischen und europäischen Markt sicherzustellen”.

Ende Juni hatte die Europäische Kommission von den chinesischen Online-Händlern Temu und Shein mehr Informationen zum Vorgehen gegen illegale Produkte und Manipulation von Verbrauchern verlangt. Die Brüsseler Behörde stellte ein Auskunftsersuchen auf der Grundlage eines neuen EU-Gesetzes für digitale Dienste (Digital Services Act). Demnach sollen die chinesischen Konzerne unter anderem mehr Informationen über die Maßnahmen vorlegen, mit denen sie Verbraucher schützen.

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