Für Großteil der Gastbetriebe nicht anwendbar

HGV über neue Regelung für Gelegenheitsarbeiten wenig erfreut

Freitag, 16. Juni 2017 | 12:50 Uhr

Bozen – Gestern hat der römische Senat eine neue gesetzliche Möglichkeit für Gelegenheitsarbeit genehmigt, als Alternative zu den im April abgeschafften Lohngutscheinen (Voucher). Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) ist über diese Neuregelung wenig erfreut.

Diese besagt, dass das Anstellungsmodell nur von Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten genutzt werden kann. Somit ist die neue Regelung für den Großteil der Gastbetriebe und Hotels nicht anwendbar. „Wenn ein Gastbetrieb als Ersatz für den Ruhetag des Mitarbeiters, für ein Wochenende oder für Spitzenzeiten zusätzliche Mitarbeiter für einige Stunden beschäftigen will, so können diese nicht mit der neuen Regelung für Gelegenheitsarbeiten angestellt werden“, kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger.

Zudem ist nun vorgeschrieben, dass der jeweilige Beginn und das Ende der Leistung im Voraus über ein eigenes Onlineportal gemeldet werden muss, welches allerdings erst zu realisieren ist. „Ein Kleinstbetrieb hat kaum die Kapazität, die Onlinemeldung und die Verwaltung der Leistungen sowie der Endgeldzahlungen über das Onlineportal abzuwickeln. Er muss sich dann an einen Dienstleister wenden, was wieder Kosten verursacht“, unterstreicht HGV-Präsident Manfred Pinzger. Kurzum: Die neue Regelung führt zu einem bürokratischen und finanziellen Mehraufwand für die Betriebe und kann kaum als Alternative zur bisherigen Voucher-Regelung gelten, bedauert der HGV abschließend in seiner Presseaussendung.

Von: mk

Bezirk: Bozen