Haushaltsvoranschlag Italien 2020

„Jetzige Bargeld-Grenze beibehalten“

Freitag, 18. Oktober 2019 | 09:29 Uhr

Bozen – Die verpflichtende Annahme der Bankomat-Zahlungen von Kunden für Handelstreibende, Dienstleister und Freiberufler gibt es in Italien seit 2014. Nun sieht der Haushaltsvoranschlag für 2020 eine neue doppelte Sanktion für Geschäftsinhaber vor, die noch kein Pos-Gerät besitzen bzw. eine Bankomat-Zahlung verweigern: Neben einem Fixum von 30 Euro muss der Unternehmer vier Prozent der verweigerten Transaktion als Strafe zahlen.

„Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass es einem Unternehmer – wie in anderen europäischen Staaten – überlassen sein sollte, selbst zu entscheiden, ob er Bankomat-Zahlungen der Kunden annehmen will oder nicht und ob er die Kommissionen dem Kunden weiterverrechnen will oder nicht und der Unternehmer nicht durch eine Norm dazu gezwungen wird“, erklärt dazu Philipp Moser, Präsident des hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol.

Die bedingungslose Verpflichtung der Annahme der Bankomat-Zahlungen bringt für alle Kleinstunternehmer unverhältnismäßig große Spesen – wie Bankkommissionen und Miete für das POS-Gerät – mit sich, sodass sich bei Kleinstumsätzen und Warengruppen mit geringem Aufschlag ein reines Verlustgeschäft anbahnt, so der hds. Beim Verkauf z.B. von Tabakwaren oder anderen Waren mit einer geringen Gewinnspanne können die Kosten somit nicht mehr abgedeckt werden. „Aus diesen Gründen fordern wir ein Steuerguthaben für die POS-Inhaber, damit diese zukünftigen Belastungen abgefedert bzw. irgendwie ausgeglichen werden können“, unterstreicht Präsident Moser. Alles andere sei so nicht hinnehmbar.

Im Haushaltsvoranschlag der Regierung ist auch vorgesehen, dass die derzeitige Obergrenze für Bargeldzahlungen von 3.000 Euro schrittweise reduziert werden soll: zunächst auf 2.000 Euro und dann auf 1.000 Euro. „Diese Reduzierung würde für Südtirol als Grenzregion einen enormen Wettbewerbsnachteil mit sich bringen. Denn mit diesem Schritt entfernt sich Italien von den anderen europäischen Ländern, wo die Bargeldgrenze weit höher ist als die derzeitige gültige in Italien, so wie etwa in Österreich“, erklärt Moser.

Im europäischen Sinn fordert hier der hds eine Harmonisierung für mehr Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Betriebe vor allem im Einzelhandel und im Tourismus. „Ohne diese wird Wertschöpfung von unserer Grenzregion ins benachbarte Ausland geführt. Das können wir auch nicht so einfach hinnehmen, wurde doch erst die Bargeldgrenze in Italien vor einigen Jahren von 1.0o0 Euro auf 3.00o Euro erhöht“, betont der hds-Präsident. Diese Grenze sollte beibehalten werden.

Der hds wird nun diese beiden Forderungen – Steuerguthaben für POS-Inhaber und Beibehaltung der jetzigen Bargeldgrenze – in Rom über den gesamtstaatlichen Dachverband Confcommercio und die Südtiroler Parlamentarier vorbringen und vorantreiben.

Von: mk

Bezirk: Bozen