Abkommen

“Keine Quarantänepflicht für Arbeiter, die nach kurzen Arbeitseinsätzen aus Österreich einreisen”

Samstag, 09. Mai 2020 | 17:48 Uhr

Bozen – Aufgrund eines Abkommens zwischen dem Regierungskommissariat, dem Land Südtirol und dem Südtiroler Sanitätsbetrieb, hat Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer heute mitgeteilt, dass ab sofort Mitarbeiter von Unternehmen mit Sitz in Südtirol keiner Quarantäne mehr unterzogen werden, sofern sie nach einem Kurzeinsatz von maximal 72 Stunden aufgrund nachgewiesener Arbeitserfordernisse aus Österreich einreisen. Diese Mitarbeiter werden somit den Berufspendlern gleichgesetzt.

Es handelt sich dabei um einen ersten wichtigen Schritt für exportorientierte Unternehmen, die in ihrer Tätigkeit sehr stark von der Regelung eingeschränkt waren, die eine 14-tägige Quarantäne für die Rückkehr von Arbeitern aus dem Ausland vorsah, auch wenn es sich dabei um Kurzeinsätze handelte. „Viele unserer Mitgliedsunternehmen haben auf dieses Problem hingewiesen. Wir sind seit mehreren Tagen mit allen zuständigen Behörden in Kontakt und bedanken uns bei Regierungskommissär Vito Cusumano, Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer und Sanitätslandesrat Thomas Widmann für ihren Einsatz: nur durch dieses Zusammenspiel konnte dieses wichtige Ergebnis erzielt werden“, fasst der Präsident des Unternehmerverbandes Südtirol, Federico Giudiceandrea, zusammen.

Die neue Regelung gilt nur für Unternehmen mit Sitz in Südtirol und bezieht sich einzig auf die Rückkehr der Mitarbeiter aus dem Ausland. Die Einreise in den verschiedenen Staaten wird weiterhin aufgrund der Bestimmungen in den jeweiligen Einreiseländern geregelt. „Aus diesem Grund hoffen wir, dass es möglichst zeitnah zu einer europäischen Lösung kommt, welche die Bewegungen aus Arbeitsgründen einfacher regelt“, so Giudiceandrea abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen