Infektionsgeschehen in den Schulen überschaubar"

Kinder- und Jugendanwaltschaft: “Schule essentiell”

Mittwoch, 18. November 2020 | 17:32 Uhr

Bozen – „Junge Menschen brauchen einen Ort, wo sie lernen, wachsen und sich austauschen können. Schule bedeutet für die Kinder und Jugendlichen Normalität, Alltag und Routine. Und gerade diese Struktur muss auch in dieser Zeit erhalten bleiben”, so die Kinder- und Jugendanwaltschaft.

“Angesichts der Pandemie wird gerade tief in die Lebenswelten der Kinder und Jugendlichen eingegriffen. Der verordnete Fernunterricht kann die Lerninhalte aber nicht mit vergleichbarer Qualität wie bei Präsenzunterricht vermitteln. Aus kinderrechtlicher Sicht ist daher auch eine Anpassung der Leistungsanforderungen notwendig, da sich bei den Schülerinnen und Schülern ein zum Teil hohes Stressniveau zeigt. Ein wochenlanger Fernunterricht zieht neben erheblichen Einschränkungen der Bildungsmöglichkeiten auch einen wochenlangen Verlust wichtiger Sozialkontakte nach sich. Dieser betrifft einerseits die für die Entwicklung essentiellen Kontakte zu den Gleichaltrigen, andererseits auch die Kontakte zu den Lehrpersonen. Die Schließung der Bildungseinrichtungen verschärft individuelle, familiäre und soziale Ungleichheiten und gefährdet die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen,“ so die Kinder- und Jugendanwältin Höller.

Dabei sei das Infektionsgeschehen in den Schulen -gleich wie in den Einrichtungen der Kleinkindbetreuung und in den Kindergärten- überschaubar, da die Sicherheitsregeln sowohl von den Kindern und Jugendlichen als auch vom Personal eingehalten werden. Für die Schließung der Bildungseinrichtungen fehle bisher die wissenschaftliche Grundlage, da Kinder den aktuellen Studien zufolge das Virus nicht wesentlich verbreiten. Dementsprechend befeuere auch der Schulbetrieb das Infektionsgeschehen nicht wesentlich. „Nicht nur Kinder und Jugendliche selbst, sondern auch zahlreiche Experten des Bildungs- und Gesundheitsbereiches fordern daher, dass Präsenzunterricht an den Schulen stattfinden soll,“ fasst die Kinder- und Jugendanwältin zusammen. “Bildungseinrichtungen dürfen nur als allerletztes Mittel zur Eindämmung des Virus geschlossen werden, wenn dies aufgrund der Pandemiesituation zwingend erforderlich ist.”

„Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass der Fernunterricht Schülerinnen und Schüler teilweise überfordert. Dies gilt auch für die Jugendlichen. Die Schere zwischen Kindern bildungsferner und bildungsnaher Familien geht noch weiter auseinander. Es sollte daher unabhängig vom Alter bzw. der Schulstufe keine flächendeckenden Schulschließungen geben. Schließungen müssen allenfalls zeitlich befristet sein und nur bei Auftreten von Clustern in den jeweiligen Schulen verordnet werden,“ so die Kinder- und Jugendanwältin abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen