Von: luk
Bozen – Endlich ist es da, das Kubaturgeschenk des Landes, auf das schon zahlreiche Konsumenten sehnlichst gewartet haben. Das schreibt die Verbraucherzentrale Südtirol. “Die energetischen Sanierungen und Neubauten können nun in Ruhe angegangen werden, da der neue Kubaturbonus bis 31. Dezember 2026 genutzt werden kann.”
“Seit über 25 Jahren kann im Rahmen einer energetischen Sanierung bzw. eines energiesparenden Neubaus zusätzliche Baumasse verbaut werden. Dieses Kubaturgeschenk des Landes hat zahlreichen Südtirolern zu zusätzlichem Wohnraum verholfen. Mit 31. Dezember 2021 war das Kubaturgeschenk des Landes ausgelaufen. Mit 1. Februar wurde nun der neue Kubaturbonus, auch unter dem Begriff Baumassenbonus bekannt, von Seiten der Landesregierung neu geregelt”, so die VZS.
“Zwar kann das Kubaturgeschenk für Gebäudesanierungen auch weiterhin im Ausmaß von 20 Prozent der bestehenden Baumasse genutzt werden, und beträgt in jedem Fall mindestens 200 Kubikmeter, jedoch gelten künftig höhere Anforderungen an das Gebäude. In Zukunft muss als Folge der Sanierung mindestens ein KlimaHaus B entstehen oder die Zertifizierung R erreicht werden. Auch die Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen ist künftig zu berücksichtigen. Das Kubaturgeschenk des Landes kann auch für Neubauten bzw. im Falle von Abbruch und Wiederaufbau angewandt werden. In diesem Fall beträgt das Kubaturgeschenk zehn Prozent der zulässigen Baumasse. Dabei muss das gesamte Gebäude den KlimaHaus-Nature Standard erreichen und die Vorschriften zur Deckung des Strombedarfes aus erneuerbaren Energiequellen erfüllen”, erklären die Verbraucherschützer.
Hilfreiche Informationen
Weitere Infos rund um den Kubaturbonus und dem energiesparenden Bauen, sind in den kostenlosen Infoblätter der Verbraucherzentrale Südtirol enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz und den Außenstellen erhältlich.
Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale eine technische Bauberatung, welche jeweils montags von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 17.00 Uhr telefonisch unter 0471-301430 zur Verfügung steht. Bei Bedarf können auch persönliche Fachberatungen vereinbart werden (Anmeldung erforderlich!).