Von: luk
Bozen – Im Parlament wurde ein Gesetzentwurf zur Steuerreform eingebracht, der eine Erhöhung der laufenden Besteuerung von Renditen aus Zusatzrenten vorsieht. Ziel des Gesetzgebers ist es, die Einkünfte aus den Ersparnissen der Zusatzrente der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, den Einkünften der staatlichen Rente anzugleichen. Davor warnen die Vertreter von Laborfonds in einem Treffen mit regionalen Parlamentariern.
“Sollte dieser Vorschlag Gesetz werden, würde es sich nicht mehr lohnen, einem Zusatzrentenfonds beizutreten. Stattdessen sollten in diesem Bereich weitere Anreize geschaffen werden, um die geringe Zahl derjenigen zu erhöhen, die sich dafür entschieden haben, einen Teil ihres Gehalts und der Abfertigung (TFR) zu investieren. In Italien sparen weniger als 25 Prozent der Beschäftigten dauerhaft, indem sie in Zusatzrentenfonds investieren. Die Renditen der letzten Jahre zeigen jedoch, dass sie verlieren würden, wenn sie die Abfertigung im Unternehmen belassen würden”, informiert Michele Buonerba, Präsident von Laborfonds.
Derzeit werden die Renditen aus Zusatzrentenfonds nicht mit anderen Einkünften kumuliert. Dadurch wird verhindert, dass sich diese negativ auf andere steuerlichen Vorteile auswirken, die mit dem erklärten Einkommen verbunden sind. Außerdem wird die getrennte Besteuerung mit zunehmender Dauer der Mitgliedschaft in einem Fonds schrittweise reduziert.
Renditen und Rentenleistungen werden mit einem Steuersatz zwischen 15 Prozent und neun Prozent besteuert, um einen langfristigen Anreiz zu schaffen, weiterhin Mitglied zu bleiben. Der Mechanismus ist einfach: Der Steuersatz sinkt nach 15 Mitgliedsjahren im Fonds um 0,30 Prozent für jedes weitere Jahr bis auf maximal neun Prozent.
“Auch vor 15 Jahren beträgt die Besteuerung 15 Prozent und ist damit niedriger als bei der Abfertigung. Der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Beiträgen in Pensionsfonds sollte ebenfalls angehoben werden, da er seit 2007 bei 5.164 Euro pro Jahr liegt”, erörtert der Präsident von Laborfonds.
“Zukünftig wird die Höhe der staatlichen Renten niedriger sein, als jene der Generationen, die heute davon profitieren: Durch das beitragsbezogene Berechnungssystem muss die zweite Säule der Altersvorsorge dringend aufgebaut werden, möglichst für alle. Eine Steuererhöhung, wie sie der Gesetzgeber in dem im Parlament eingebrachten Gesetzentwurf vorsieht, würde bedeuten, dass der ohnehin schon geringe Prozentsatz der in Zusatzrentenfonds eingeschriebenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammenbricht und die Gefahr der Altersarmut bei Pensionierung steigt”, so Buonerba.
Der Präsident bedankt sich bei den Senatorinnen Donatella Conzatti und Elena Testor sowie bei Senator Dieter Steger für den regen Austausch, welche ihrerseits die besprochenen Anliegen mitnehmen werden.