HGV setzte sich für praktikable Auflagen ein

Landesgesetz macht Neustart für Gastronomie und Hotellerie möglich

Freitag, 08. Mai 2020 | 11:06 Uhr

Bozen – Mit kommendem Montag, den 11. Mai, kann die Gastronomie wieder ihre Tätigkeit aufnehmen, ab 25. Mai dürfen Beherbergungsbetriebe wieder Gäste willkommen heißen. „Das vom Südtiroler Landtag verabschiedete Landesgesetz, das die Wiederaufnahme des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens regelt, ist ein mutiger Schritt, der endlich auch der Gastronomie und der Hotellerie den Neustart ermöglicht“, so HGV-Präsident Manfred Pinzger. Während viele andere Branchen ihre Tätigkeiten – wenn auch eingeschränkt – früher starten oder gar ohne Unterbrechung weiterführen konnten, sind Gastronomie und Beherbergung bereits rund zwei Monate behördlich geschlossen.

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Der Hoteliers- und Gastwirteverband hat intensiv am Landesgesetz mitgewirkt, um dieses praktikabler zu gestalten. „Die Verabreichung am Tresen, das Unterschreiten des zwischenmenschlichen Abstandes unter bestimmten Voraussetzungen und die Koppelung der Höchstzahl der Gäste an die vorhandenen Sitzplätze konnten wir für die Gastronomie erreichen. Für die Beherbergung ist es gelungen, dass keine Höchstzahl von Gästen einzuhalten ist, betreute sportliche Aktivitäten zulässig sind und Kinderbetreuung möglich ist. Die Auflagen für einen Neustart, die vorerst bis zum 31. Juli 2020 gelten, sind für die Gastronomie und Beherbergung aber dennoch sehr hoch“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger. Unter anderem liegt die generelle Abstandsregelung von zwei Metern über dem nationalen und internationalen Niveau. Der Standard der zu verwendenden Schutzmasken für Servicemitarbeiter ist deutlich höher als jener, den die Weltgesundheitsorganisation WHO vorgibt. Hinzu kommen infrastrukturelle und organisatorische Maßnahmen, die teils mit hohen Kosten verbunden sind. „Die Betriebe sollten deshalb den Neustart gut durchdacht und mit dem nötigen Vorlauf angehen. Die Fachabteilungen des HGV begleiten die Mitglieder dabei“, sagt HGV-Direktor Thomas Gruber.

“Zum Neustart in der Gastronomie und in der Hotellerie gehören aber vor allem wieder offene Grenzen und der ungehinderte Reiseverkehr. Daran muss die Politik nun auf allen Ebenen arbeiten. Darüber hinaus braucht es jetzt dringend ein zweites kräftiges Maßnahmenpaket. Dabei gilt es diesmal vor allem die Beherbergung und Gastronomie in den Mittelpunkt zu stellen“, fordert HGV-Präsident Manfred Pinzger. Beide Branchen hätten zweifelsohne den größten wirtschaftlichen Schaden genommen und würden zudem unter ungleich höheren Auflagen starten, heißt es abschließend in einer Aussendung des HGV.

Von: luk

Bezirk: Bozen