Von: luk
Bozen – Im neuen Kleid präsentiert sich künftig das Logo der Südtiroler Landesverwaltung. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am 27. Mai genehmigt. Hintergrund für die Überarbeitung war die Notwendigkeit, das Logo für die neue und vielseitige Kommunikation auf unterschiedlichen Kanälen und Formaten anzupassen. Die Neugestaltung erfolgte unter der Leitung der Agentur für Presse und Kommunikation, die für das Erscheinungsbild des Landes zuständig ist. Mehrere Abteilungen und Fokusgruppen wurden dabei eingebunden.
“Die Überarbeitung des Logos aus dem Jahr 1992 steht im Zeichen der Kontinuität”, erklärt Claudia Messner, Direktorin der Agentur für Presse und Kommunikation. “Es war uns ein Anliegen, es als identitätsstiftendes Symbol der Verwaltung behutsam weiterzuentwickeln und in eine zeitgemäße Formensprache zu übersetzen. Dabei haben wir uns an der Praxis von Verwaltungen anderer Regionen und Länder orientiert.” Das neue Logo sei modern und gut erkennbar und ermögliche künftig eine flexible und einheitliche Handhabe im digitalen und analogen Kontext, betont Messner.
Herzstück des Logos bleibt das Wappen, das als Bildzeichen in Farbe und Form leicht vereinfacht wurde. Die gebräuchliche Bezeichnung “Autonome Provinz Bozen – Südtirol” in den drei Landessprachen wurde neu angeordnet und kompakt neben das Bildzeichen gestellt. Das so gestaltete Logo wird künftig einheitlich und durchgehend dreisprachig in der Geschäftsausstattung und allen Kommunikationsmaterialien der Landesverwaltung verwendet. Die Einführung erfolgt schrittweise ab Juni: zunächst auf allen digitalen Anwendungen, im Anschluss stufenweise und nach Bedarf auf Drucksorten und allen weiteren Materialien.
Landeshauptmann Arno Kompatscher unterstreicht die Bedeutung des neuen Erscheinungsbildes: “Ein modernes und einheitliches Logo ist mehr als nur ein Zeichen – es steht für die Identität und den Auftritt unseres Landes nach innen wie nach außen. Mit dem neuen Design stellen wir sicher, dass Südtirol auf allen Kanälen klar erkennbar bleibt und zugleich offen für die Herausforderungen der digitalen Zukunft ist.”
Das Wappen, das im Jahr 1983 mit Dekret des Präsidenten der Republik genehmigt wurde, bleibt als Hoheitssymbol des Landes unangetastet. Es wird auch weiterhin für Dekrete und Beschlüsse, in allen gesetzlich vorgesehenen Fällen sowie für besondere Repräsentationszwecke verwendet.
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