Kein weiterer Aufschub

lvh: „Achtung! Ab 1. Januar 2020 Dieselfahrverbot für Euro 3!“

Donnerstag, 19. Dezember 2019 | 10:01 Uhr

Bozen – In wenigen Wochen tritt ein Gesetz in Kraft, das für mehrere Kleinunternehmen ein großes Problem darstellt: Mit 1. Januar 2020 dürfen in der Landeshauptstadt unter anderem keine Euro 3 Diesel mehr zirkulieren.

Kurz zur Geschichte: Mit 1. Juli 2019 ist die neue Verordnung über die Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung (Verordnung 03/09/2018, Prot. 0145323) in Kraft getreten. Dank der Intervention von Wirtschaftsverbänden und Gemeinden konnte ein Aufschub der Sanktionen für sechs Monate erzielt werden. Mit 1.1.2020 gilt das Fahrverbot bis auf einige Ausnahmen für alle Fahrzeuge Euro 0, Euro 1, Euro 2 Diesel und Euro 3 Diesel von Montag bis Freitag (Feiertage ausgenommen) von 7.00 bis 10.00 Uhr und von 16.00 bis 19.00 Uhr.

„Ein weiterer Aufschub konnte leider nicht erzielt werden. Es gibt noch einige wenige Kleinbetriebe, die die Umrüstung noch nicht geschafft haben und vom Fahrverbot betroffen sind. Für diese Unternehmen möchten wir eine Lösung finden, damit sie zu ihrer Baustelle oder ihrem Dienstleistungseinsatz in Bozen gelangen können. Die Verbesserung der Luftwerte ist auch für das Handwerk ein äußerst wichtiges Thema und wir möchten für die nächste Generation ein lebenswertes und sauberes Südtirol schaffen. Wir sind zuversichtlich, dass die restlichen Euro-3-Fahrzeuge in den nächsten Jahren komplett verschwinden werden. Aktuell gilt es aber, einen Kompromiss zu finden, der den betroffenen Betrieben die Zufahrt ermöglicht“, sagt lvh-Vizepräsident und Bezirksobmann von Bozen Stadt Hannes Mussak.

Eine Lösung müsse auch für die Wirtschaftstreibenden aus Jenesien, dem Sarntal und dem Eggental gefunden werden, zumal viele die Stadt durchqueren müssen, um in die übrigen Landesteile Südtirols zu gelangen. „Erforderlich wäre ein Korridor, welcher den Besitzern von Euro-3-Fahrzeugen die Durchfahrt ermöglicht“, so Mussak.

Der lvh warnt außerdem: Wer gerade jetzt mit dem Gedanken spielt, ein neues Lieferfahrzeug zu kaufen, sollte Vorsicht walten lassen. Die Fahrverbote werden mit jedem Jahr auf je eine höhere Euroklasse angepasst sprich: ab 1.1.2021 gilt das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 4 und ab 1.1.2022 für Dieselfahrzeuge der Kategorie Euro 5. „Es macht derzeit keinen Sinn, ein günstiges Euro-5-Fahrzeug zu kaufen, da auch dieses in der Landeshauptstadt in zwei Jahren schon nicht mehr erlaubt ist. Unter Euroklasse 6 sollten sich Unternehmer keine neuen Lieferwagen anschaffen. Dies ist für viele wiederum eine Kostenfrage“, gibt Mussak zu bedenken.

Am kommenden Montag findet ein Treffen mit Bürgermeister Renzo Caramaschi sowie den Spitzenvertretern des lvh und CNA statt, bei dem bereits erste Lösungsvorschläge diskutiert werden.

Von: mk

Bezirk: Bozen