Von: mk
Bozen – Die Journalisten Christoph Franceschini und Artur Oberhofer erheben neue Vorwürfe und veröffentlichen dazu gleich ihr jüngstes Buch. Diesmal steht Corona im Mittelpunkt. Ihre Ansicht nach hätten einige in der Anfangsphase der Pandemie Kapital aus der Furcht der Menschen geschlagen.
In ihrem jüngsten Werk „Das Geschäft mit der Angst“ geht es in erster Linie um die sogenannte Maskenaffäre. Wie berichtet, hatte die Firma Oberalp Masken und Schutzausrüstung aus China erworben, die eine Ansteckung mit dem Virus nicht wirksam verhinderten und die in Südtirols Krankenhäusern zum Einsatz kamen. Die Untersuchung hat die Staatsanwaltschaft in Bozen in der Zwischenzeit archiviert.
Das Buch stützt sich dennoch auf Abhörprotokolle eben jener Untersuchung. Auch auf Material der Untersuchungskommission im Landtag wurde zurückgegriffen.
„Sollte die Nordio-Reform zur Verwendung von Abhörprotollen in Kraft treten, könnte dies eines der letzten Bücher einer Untersuchung sein, die in Südtirol und in Italien veröffentlich werden“, meinte Oberhofer.
Gegenüber der Nachrichtenagentur Ansa erklärt Oberalp-Geschäftsführer Christoph Engl hingegen: „Wir haben in einem Moment der Not geholfen und mehrere Millionen Euro vorgestreckt, die uns die Landesverwaltung immer noch schuldet.“
Die beiden Journalisten hatten bereits mit ihrem ersten Buch und der darin enthaltenen Aufarbeitung der SAD-Affäre für Aufsehen und vor allem innerhalb der SVP für Wirbel gesorgt. Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte zunächst Gesundheitslandesrat Thomas Widmann die Kompetenzen entzogen. Nachdem Widmann nicht zum Rücktritt bereit war, wählte ihn die Mehrheit im Landtag aus der Landesregierung.
Gleich nach der Veröffentlichung wurden von Amts wegen Ermittlungen eingeleitet, weil nicht klar war, ob man die im Buch angeführten Telefongespräche hätte veröffentlichen dürfen. Im Mai sprach das Bozner Landesgericht Franceschini und Oberhofer frei.
Erst kürzlich hat die Staatsanwaltschaft allerdings Berufung gegen das Urteil eingelegt. Dieser Schritt wurde mit dem Hinweis auf ein weiteres Verfahren begründet, in dem die gleichen Ermittlungsakten verwendet würden. Durch die Veröffentlichung könne der Verlauf des zweiten Verfahrens beeinflusst werden, hieß es.