Webinar organisiert

Mietwagenunternehmer: Großes Interesse an Fördermaßnahme

Mittwoch, 26. Oktober 2022 | 12:50 Uhr

Bozen – Die Südtiroler Landesregierung hat gestern die Richtlinien für die Gewährung von finanziellen Beiträgen für Taxi- und Mietwagenunternehmen für die Umrüstung ihres Fuhrparks verabschiedet.

Alternative Antriebstechnologien sind in der Automobilbranche schon seit einiger Zeit auf dem Vormarsch. Entsprechend bereitet sich auch der Südtiroler Mietwagensektor auf den Umstieg vor. Was die Umrüstung der Fuhrparks betrifft, so sind die Unternehmen – egal ob groß oder klein – auf finanzielle Hilfspakete angewiesen.

Der Südtiroler Taxi- und Mietwagensektor zeigt sich nach dem gestrigen Beschluss der Landesregierung erleichtert. Insgesamt stehen 3 Mio. Euro für die Umstellung auf schadstoffarme Fahrzeuge zur Verfügung. Für jedes der genannten förderfähigen Fahrzeuge wird ein Beitrag von 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 12.000 Euro gewährt. Eingereicht werden kann ein Antrag pro Unternehmen und der Antrag kann für mehrere Fahrzeuge gestellt werden. Allerdings darf die Anzahl der angesuchten Fahrzeuge nicht die Anzahl der Lizenzen/Ermächtigungen übersteigen.

„Für unsere Unternehmen sind diese Beiträge in doppelter Weise wertvoll: zum einen, da wir damit einen Beitrag zum Umweltschutz leisten können und zum anderen, da es ein Anreiz ist, neue Investitionen zu tätigen“, betont der Obmann der Mietwagenunternehmer im lvh Hansjörg Thaler.

Anspruchsberechtigt sind Kleinst- und Kleinbetriebe, die in der entsprechenden Kategorie in der Handelskammer eingetragen sind, Personentransporte über öffentliche Verkehrsdienste ohne Linienbetrieb in Südtirol ausüben und die in Besitz einer Taxilizenz oder einer Ermächtigung des Dienstes Mietwagen mit Fahrer verfügen. Der lvh hat gestern ein Webinar organisiert, in dem Südtirols Mietwagenunternehmerinnen und -unternehmer über Details zum Beschluss, die Zugangsvoraussetzungen und Kriterien informiert worden sind. „Interessierte Betriebe können bis zum 15. November 2022 den Antrag auf Förderung per Pec beim zuständigen Landesamt einreichen“, erklärt Thaler. Weitere Informationen sind unter https://www.provinz.bz.it/de/dienstleistungen-a-z.asp?bnsv_svid=1040104 abrufbar.

Von: mk

Bezirk: Bozen