Aufsichtsbehörde IVASS empfiehlt zwei Schritte

Milliarden warten bei Versicherungsgesellschaften auf „Weckruf“

Freitag, 11. August 2017 | 17:17 Uhr

Bozen – Aus einer Untersuchung des IVASS (Aufsichtsbehörde über das Versicherungswesen) geht hervor, dass vier Millionen Lebensversicherungen nicht ausbezahlt wurden; diese Verträge „vermodern“ so lange bei den Gesellschaften, bis die Verjährung eintritt. Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre, informiert die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).

Die Summe geht dabei in die Milliarden: Es handelt sich um Beiträge, die entweder erspart oder zur Deckung des Ablebensrisikos verwendet wurden. Die Aufsichtsbehörde hat zwei Wege ausfindig gemacht, wie festgestellt werden kann, ob ein verstorbenes Familienmitglied eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte.

Die Aufsichtsbehörde rät zu folgendem Vorgehen, um die Auszahlung eventuell zustehender Prämien zu erwirken: Die ANIA (Nationale Vereinigung der Versicherungsgesellschaften) hat ein eigenes Formular erstellt, mit welchem erfragt werden kann, ob der/die Verstorbenen eine Lebensversicherung abgeschlossen hat. Es wird empfohlen, dass alle potentiellen Begünstigten den Antrag stellen, denn die Suche sollte nicht nur über die versicherte Person, sondern auch über die Begünstigten erfolgen.

Zudem gibt es die Möglichkeit, an den Versicherungsagenten, die Agentur, den Broker, die Bank oder die Versicherungsgesellschaft, mit denen das Familienmitglied Kontakt hatte, eine schriftliche Anfrage (per Einschreiben mit Rückantwort) zu stellen. Die Aufsichtsbehörde hat auch diesbezüglich einen Musterbrief zur Verfügung gestellt.

Für weitere Informationen steht die Versicherungsberatung der VZS zur Verfügung (Tel. 0471/975597).

 

Von: mk

Bezirk: Bozen