Von: luk
Bozen – Bis 30. Juni jeden Jahres können Personen, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, bei der Region um einen Beitrag für die Zusatzrente ansuchen. Bis heute wurden fünf Millionen Euro an Beiträgen an fast 4.000 Personen ausbezahlt
Erwerbstätige Personen, die sich beispielsweise aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Lohnausgleich vorübergehend in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, erhalten von der Region Trentino-Südtirol eine Unterstützung für die Beitragszahlungen für die Zusatzrente. Anrecht darauf haben Personen, die seit mindestens zwei Jahren in einem offenen oder geschlossenen Zusatzrentenfond eingeschrieben sind und in der Region Trentino-Südtirol wohnen. Die Ansuchen können jeweils bis zum 30. Juni über die Patronate, die Pensplan Infopoints oder direkt bei den Informationsschaltern von Pensplan in Bozen und Trient eingereicht werden.
Ansuchen können Personen, die ihre Arbeit verloren haben, sich in Lohnausgleich befinden oder deren Abwesenheit wegen Krankheit oder Unfall über den vom Arbeitgeber oder Vorsorgeinstitut entschädigten Zeitraum hinausgeht. Auch Personen, die bei einem Arbeitgeber ausschließlich mit Verträgen für koordinierte und kontinuierliche Zusammenarbeit oder Projektverträgen beschäftigt sind, können um eine Unterstützung für die Beitragszahlung ansuchen. Der Beitrag für die Zusatzrente beläuft sich auf 30 Euro pro Woche (zehn Euro bei Lohnausgleich, da in diesem Fall die Abfertigung weiterhin anreift) und gilt für einen Zeitraum ab mindestens vier Wochen bis zu höchstens vier Jahren.
Seit der Einführung der Maßnahme hat die Region insgesamt fünf Millionen an Unterstützungsbeiträgen für die Zusatzrente an insgesamt 3.848 Personen ausgezahlt, 4,7 Millionen davon für Menschen in wirtschaftlicher Notlage. Aktuell ist noch keine Zunahme bei den Ansuchen um Unterstützungsmaßnahmen festzustellen.
Pensplan geht davon von aus, dass im kommenden Jahr mehr Ansuchen eingehen dürften, sollte es infolge der Coronakrise zu einem Anstieg der Arbeitslosigkeit kommen. Auch Personen, die derzeit noch im Lohnausgleich sind, können im nächsten Jahr um eine Unterstützung der Beitragszahlung ansuchen. Die Gesuche werden nämlich erst nach Ende der wirtschaftlichen Notlage eingereicht.
Weitere Unterstützungsmaßnahmen der Region sind der Rechtsbeistand bei Unterlassung der Beitragszahlung seitens des Arbeitgebers, die Beiträge zur Deckung der Verwaltungskosten für Mitglieder nicht konventionierter Fonds sowie die von den Ländern verwalteten Beiträge für die rentenmäßige Absicherung von Pflege- und Erziehungszeiten, für Landwirtinnen und Landwirte sowie für Hausfrauen.