Darauf müsst ihr achten!

Neue Förderungen für den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen

Dienstag, 10. Januar 2023 | 07:06 Uhr

Bozen – Es gibt neue Förderungen für den Kauf umweltfreundlicher Fahrzeugen. Die Verbraucherzentrale Südtirol erklärt, auf was Verbraucher dabei achten müssen.

“Das Ministerium für Wirtschaft und Made in Italy kündigt für das Jahr 2023 neue Förderungen für den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 gekauft werden, an. Der Antrag kann ab 10. Januar um 10.00 Uhr, durch eine Buchung in der eigens dafür vorgesehenen online Plattform gestellt werden. Dies vorbehaltlich der Ausschöpfung der verfügbaren Mittel, die sich insgesamt auf 630 Mio. Euro belaufen und für den Kauf von umweltfreundlichen Fahrzeugen der Klassen M1 (Kraftfahrzeuge), L1e-L7e (Motorräder und Kleinkrafträder) sowie N1 und N2 (Nutzfahrzeuge) als Beiträge anerkannt werden”, so die VZS.

Die Förderungen sind laut Dekret (DPCM) folgend aufgeteilt:

Für den Kauf von neuen Fahrzeugen der Kategorie M1:

190 Millionen Euro für Fahrzeuge der Klasse M1 mit Emissionen im Bereich von 0-20 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (elektrisch)*
235 Millionen Euro für Fahrzeuge der Klasse M1 mit einem Kohlendioxidausstoß von 21-60 Gramm pro Kilometer (Plug-in-Hybride)*
150 Millionen Euro für Fahrzeuge der Klasse M1 mit Emissionen zwischen 61 und 135 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (emissionsarm)
* Fünf Prozent dieser Beträge sind für Käufe durch juristischen Personen für kommerzielle Carsharing- oder Mietaktivitäten reserviert.

Für Motorräder und Kleinkrafträder der Klassen L1e bis L7e:

Fünf Millionen Euro für nicht-elektrische Fahrzeuge
35 Millionen Euro für Elektrofahrzeuge

“Zur Überprüfung der entsprechenden Voraussetzungen müssen dem Antrag auch bestimmte Eigenerklärungen beigelegt werden. Auf der Website vom MISE (https://www.mise.gov.it/it/normativa/circolari-note-direttive-e-atti-di-indirizzo/circolare-30-dicembre-2022-ecobonus-incentivi-2023-per-lacquisto-di-veicoli-non-inquinanti) stehen verschiedene Muster-Erklärungen zur Verfügung. Diese müssen von Verbraucher:innen ausgefüllt, unterzeichnet, mit Datum versehen und vom Händler in die Plattform eingetragen werden. Für natürliche Personen ist unter anderem die Erklärung „Dichiarazione mantenimento proprietà 12 mesi“ (d.h. die Erklärung, das Fahrzeug für mindestens zwölf Monate zu behalten) wichtig”, hält die VZS fest.

Wie bereits bekannt wurden auch von der Landesverwaltung weitere Beiträge für die Elektromobilität vorgesehen. Privatpersonen können Beiträge für maximal ein Elektrofahrzeug alle zwei Jahre für jede der folgenden Kategorien gewährt werden: „Kraftfahrzeuge, Kleinkrafträder/Motorräder und Lastenfahrräder.” Auf der entsprechenden Website heißt es: “Der Antrag um Beitrag für Elektrofahrzeuge für Privatpersonen ist ein E-Government-Dienst der Landesverwaltung. Um diese Dienste nutzen zu können, ist die Aktivierung der digitalen Identität (SPID) oder die Aktivierung der Bürgerkarte notwendig, welche in jeder Gemeinde Südtirols durchgeführt werden kann. Für Privatpersonen gelten außerdem folgende Voraussetzungen: Wohnsitz in Südtirol, seit mindestens zwei Jahren keine Förderung des Landes für den Ankauf sowie das Leasing oder die Langzeitmiete eines Elektrofahrzeugs der gleichen Kategorie erhalten zu haben. Personenkraftwagen dürfen den Gesamtpreis von 50.000 Euro, ohne Mehrwertsteuer, Kosten für die Zulassung des Fahrzeuges und Landesumschreibungssteuer, nicht überschreiten.”

“Achtung: Im vergangenen Jahr gab es Fälle, bei denen die Beiträge nicht anerkannt wurden, weil der Antrag auf den Beitrag erst nach der Ausstellung der Rechnung oder der Zulassung des Fahrzeugs gestellt wurde. Deshalb weisen wir darauf hin, dass der Antrag vor der Ausstellung der Rechnung sowie der Anzahlungsrechnung zu stellen ist, da sonst die Gefahr besteht, den Beitrag nicht zu erhalten! Wichtig: die Beiträge von Staat und vom Land sind kumulierbar, wobei der staatliche Beitrag vom Händler und der Landesbeitrag hingegen vom Verbraucher beantragt wird. Natürlich darf die Summe der zwei Beiträge die Kosten des gekauften Fahrzeugs nicht überschreiten”, so die Verbraucherzentrale.

Von: luk

Bezirk: Bozen