Bozen – Am Dienstag hat die Landesregierung auf Vorschlag der zuständigen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer die neue Musterbauordnung als Durchführungsverordnun g zum im Juli 2020 in Kraft getretenen Landesgesetz Raum und Landschaft (LG 9/2018) genehmigt.
Der Entwurf für diese südtirolweit einheitliche Musterbauordnung war von einer Arbeitsgruppe aus Experten von Land und Gemeinden unter der Koordination des Südtiroler Gemeindenverbands und mit Unterstützung des interprofessionellen Komitees der technischen Berufe erarbeitet worden.
Bis 1. Juli 2021 haben die Gemeinden Zeit, um ihre Gemeindebauordnungen an die Musterbauordnung anzupassen und die darin vorgesehenen neuen Gemeindekommissionen zu ernennen. Welche Neuheiten damit verbunden sind, hat Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer gemeinsam mit Gemeindenverbandspräsident And reas Schatzer und dem Direktor des Ressorts für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalschutz Frank Weber heute im Rahmen einer virtuellen Pressekonferenz erklärt.
Einheitliche Grundlage für Gemeindebauordnungen
“Bisher gab es keine verbindliche Grundlage: Eine landesweit einheitliche Bauordnung ist eine wesentliche Erleichterung für Planer, Architekten und Fachleute, auch die Arbeit der Techniker und Gemeindeverwalter wird erleichtert”, unterstreicht die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer: “Zugleich ist die Musterbauordnung ein flexibles Instrument, das den Gemeinden auch Spielräume eröffnet. Dazu zählt etwa die Möglichkeit der Reduzierung von Eingriffsgebühren, oder die unterirdische Kubatur, die von den Eingriffsgebühren gänzlich freigestellt werden kann.”
“Die Gemeinden verfügen jetzt über alle notwendigen Grundlagen, um die ihnen vom Gesetz zugewiesenen autonomen Zuständigkeiten ausüben zu können”, betont Gemeindenverbandspräsident And reas Schatzer. “Die kommenden fünf Jahre werden zeigen, wie sich die Arbeit mit den neuen Gemeindekommissionen entwickeln wird.”
Ressortdirektor Frank Weber hebt hervor: “Genau ein Jahr nach dem Inkrafttreten des Landesgesetzes Raum und Landschaft am 1. Juli 2020 müssen somit die Gemeinderäte aller 116 Südtiroler Gemeinden ihre angepasste Gemeindebauordnung, die auch sämtliche Bestimmungen zur Bauweise, insbesondere zu Gestaltung, Hygiene, Sicherheit und Überwachung, enthält, genehmigt und die neuen Gemeindekommissionen eingesetzt haben.”
Was neu ist
Die Gemeinden bekommen mehr Zuständigkeiten in der Planung des eigenen Raums. Eine entscheidende Rolle darin spielt die Gemeindekommission Raum und Landschaft. Sie übernimmt eine Beratungsfunktion für die Gemeinden und ist aus sechs Expertinnen und Experten im Bereich Raumentwicklung und Landschaft zusammengesetzt.
Neu ist auch, dass die landschaftsrechtlichen Gen ehmigungen innerhalb des Siedlungsgebietes der Gemeinde eine obligatorische Stellungnahme einer kleineren Kommission brauchen. Die Arbeitsweise dieser Kommission wird in der Gemeindebauordnung festgestellt.
Für die Ernennung der Experten stehen bei der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung die Sachverstä ndigenverzeichnisse im Bereich Raumplanung, Natur, Landschaft, Baukultur, Wirtschaft, Soziales, Land- und Forstwissenschaften und Naturgefahren zur Verfügung.
Von: luk
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11 Kommentare auf "Neue Musterbauordnung schafft Einheit unter 116 Südtiroler Gemeinden"
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In Österreich sieht man was rauskommt wenn die Gemeinde in der Raumodnung mehr Kompetenz hat. Alles wir verhüttelt und verbaut, denn kein Gemeinderat kann einem guten Freund, wichtigen Arbeitgeber oder Kollegen etwas abschlagen. ….
maikaefer8….im Gegenteil so kann der neidische Beamte dem ein und anderen endlich eins auswischen , bei unserer scheinheiligen Gesellschaft 😇
Noch wäre es Zeit, das neue LGRL in die Tonne zu kippen und lediglich am alten LROG ein paar dringende Verbesserungen anzubringen…
Die Gemeinde bekommt mehr macht. Heißt im Klartext die ,,Gemeindekaiser,, dürfen bauen was sie wollen und der ,,Normale,, wird schikaniert wo es nur geht.
Alle Gemeinden, wo ein Gemeindesekretär mit 20 oder 30% seiner Arbeitszeit ausreichend ist, gehören aufgelöst und zusammengelegt, denn dann braucht es auch keine 100%ige Dorfkaiser.
Sehr richtig, denke ich. Warum brauchen zum Beispiel Brenner/Gossensass, Ratschings, Wiesen/Pfitsch, Freienfeld und Franzensfeste je einen Bürgermeister? Ein Bürgermeister, der in Sterzing sässe, könnte für alle inklusive Sterzing da sein.
Savonarola: genau sooooooooo ist es ! In Baden Württemberg hat man schon vor 30 Jahren eine große Gemeinde_ Reform gemacht und es ist KEINE gemeinde unter 4000 EW und keine Stadt unter 20.000 EW übrig geblieben ! DAS hat sehr große Finanzmittel für vernünftige Modernisierungen frei gemacht 🙂 Leider haben WENIGE Regierungen den Mut so etwas durchzusetzen 🙁
@PeterSchlemihl so ist es :ganzULten oder Passeier oder Unter und Obervinschgau eine GEMEINDE DAS WÜRDE ein paar Millionen JÄHRLICH für teure Bürgermeister und Gemeindehäuser einsparen 😢
Habe mir die Musterbauordnung heruntergeladen und versucht sie zu lesen. Super!
Habe zwar die Matura und bin nicht gerade ungeschickt, aber war wirklich nicht imstande, irgendwas davon zu verstehn. Wer verzapt sowas, bitte ? Wir steuern auf ein vollkommenes Bau-Disaster zu !
Wer bitte verdient hier zig tausende Euro für ein Gesetz, das niemand versteht. Wahrscheinlich nicht einmal der Verfasser selbt.
logo: wenns einfach wäre hätten die gescheidten Planer ja keinen Grund hohe Forderungen zu stellen …….. 😡
Es ist längst alles zerbaut und verbaut. Die Idylle Südtirol war einmal.