Von: mk
Bozen – Der Gesetzesentwurf zur Haushaltsänderung 2019 lässt bei den Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes die Wogen hochgehen. Dieser beinhaltet im Haushaltskapitel für Vertragsverhandlungen einen Höchstbetrag von lediglich zwei Millionen Euro jeweils für die Jahre 2019, 2020 und 2021.
Für die Gewerkschaften klingt dies fast wie ein Scherz, wenn man bedenkt, dass jahrelang die Aufnahme von Vertragsverhandlungen gefordert wurden – ohne Erfolg.
Im September 2018 hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher den Gewerkschaften noch versichert, dass die Verhandlungen nach den Landtagswahlen aufgenommen werden. Doch wenn dies die Rahmenbedingungen sind, erstickt die Diskussion laut den Gewerkschaften, bevor sie überhaupt beginnen kann. Dies wurde am Montag im Rahmen einer Pressekonferenz betont.
Daran würden auch die Aussagen des Generaldirektors der Landesverwaltung, Alexander Steiner, nicht viel ändern, der eine Finanzierung von 100 Millionen in Aussicht stellt. „Fraglich bleiben das ob und wann. Denn mittlerweile hat die Glaubwürdigkeit der Landesregierung bei den Gewerkschaften und dem von den Gewerkschaften vertretenen Personal einen Tiefpunkt erreicht“, hieß es auf der Pressekonferenz.
Fakt sei, dass für bestimmte Berufsgruppen sehr wohl Geldmittel gefunden und in kurzer Zeit lockergemacht werden. Begründet werde dies mit den höheren Lebenshaltungskosten im Vergleich zu anderen Regionen und einer höheren Arbeitszeit von 38 Stunden. „Dies gilt aber nicht nur für bestimmte Berufsgruppen, sondern für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes!“, so die Gewerkschaften.
Für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages haben die Gewerkschaften eine Gehaltsaufbesserung von mindestens zehn Prozent gefordert. Dadurch würden die Gehälter lediglich an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst und nicht erhöht. Der bereichsübergreifende Kollektivvertrag betrifft die Bediensteten des Landes, des Gesundheitswesens, der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften, der öffentlichen Altersheime, des WOBI, des Verkehrsamtes von Bozen und der Kurverwaltung von Meran. Hinzu kommen noch die einzelnen Bereichskollektivverträge, die zum Teil seit vielen Jahren nicht erneuert werden.
Die Gewerkschaften haben erstmals am 15. November 2018 und dann noch einmal am 5. Februar 2019 schriftlich die Aufnahme der Verhandlungen für die Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages beantragt – bislang ohne offizielle Antwort.
Unter diesen Vorzeichen könnten die Gewerkschaften der Aussage von Generaldirektor Steiner „Keine Panik, auf das Kapitel kommt mehr Geld drauf“ nichts abgewinnen.
„Die Zeit der leeren Versprechungen ist vorbei, die Kostenanalyse hätte längst schon abgeschlossen sein müssen. Daran ändert auch die Ankündigung nichts, die Verhandlungsagentur wieder einzuführen. Die Fachgewerkschaften wollen Tatsachen: ein der lokalen Situation entsprechend gut dotiertes Haushaltskapitel und die sofortige Aufnahme der verschiedenen Vertragsverhandlungen“, hieß es auf der Pressekonferenz weiter. Die Bediensteten werden in flächendeckenden Gewerkschaftsversammlungen genauestens informiert. Ebenso sind Protestmaßnahmen geplant.