Erneuerung des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages

“Ohne Finanzierung, kein Vertrag”

Mittwoch, 09. November 2022 | 17:28 Uhr

Bozen – Seit einigen Monaten laufen die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag, um den Dreijahreszeitraum 2019-2021 für rund 40.000 öffentlich Bedienstete endgültig abzuschließen.

“Das Hauptziel dieses Vertrags ist die Festlegung einer neuen Gehaltsstruktur für neu aufzunehmende Bedienstete ab dem 01.01.2023. Die neue Gehaltsstruktur lehnt sich eng an die Gehaltsstruktur des öffentlichen Dienstes auf nationaler Ebene an. Diese würde höhere Einstiegsgehälter mit sich bringen und somit den Eintritt in den öffentlichen Dienst attraktiver machen, aber die wirtschaftliche Entwicklung im Laufe der Dienstjahre verschlechtern, welche nicht mehr auf zweijährigen Klassen und Vorrückungen, sondern auf fünfjährigen Gehaltserhöhungen für höchstens 70 Prozent des Personals basieren würde. In der Tat würde das Gehalt eines ganzen Arbeitslebens stark reduziert. Aus diesen Gründen haben die Gewerkschaften zahlreiche Bedenken gegenüber der neuen Gehaltsstruktur hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung”, heißt es in einer Aussendung.

Der Abschluss dieses Kollektivvertrages sei jedoch die unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme von Vertragsverhandlungen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024. “Mit dem Abschluss des oben genannten Vertrags könnten die für das laufende Jahr zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Ressourcen für die Zahlung einer Leistungsprämie an das im Dienst stehende Personal verwendet werden, wodurch auch die im Jahr 2021 nicht bezahlte Erhöhung der Leistungsprämie berücksichtigt werden kann”, so die Fachgewerkschaften.

“Der zweite Teilvertrag vom Dezember 2020 sieht ebenfalls eine Anpassung der Gehälter an die tatsächlich realisierte Inflation im Dreijahreszeitraum 2019-2021 vor. Es stellte sich nun heraus, dass der Vorschuss auf die Inflation, welche die öffentlich Bediensteten erhalten haben, deutlich unter der tatsächlichen Inflation lag. Der Teilvertrag sieht auch vor, dass die Anpassung bis zum 30.06.2023 erfolgen muss. Um die vertragliche Bestimmung vom Dezember 2020 erfüllen zu können, müssen die notwendigen finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2023 zur Verfügung gestellt werden, an denen es bisher völlig mangelt. Ohne eine Änderung des vorgelegten Haushaltsentwurfs wird die öffentliche Verwaltung nicht in der Lage sein, ihre Verpflichtungen gegenüber ihren Bediensteten zu erfüllen. Was bereits festgelegt wurde, muss umgesetzt werden und wir fordern daher nachdrücklich, dass die erforderlichen finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2023 für den Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag im Kapitel Vertragsverhandlungen bereitgestellt werden müssen. Neue Gehaltsmodelle können nicht erörtert werden, wenn die bestehenden vertraglichen Bestimmungen nicht eingehalten werden”, heißt es abschließend.

Von: luk

Bezirk: Bozen