Tipps vom EVZ

Onlinekauf von Weihnachtsgeschenken: Wie gut kennt ihr eure Rechte?

Samstag, 14. Dezember 2019 | 08:00 Uhr

Bozen – Möchtet auch ihr eure Weihnachtsgeschenke online bestellen? Dann gehört ihr zu den immer zahlreicher werdenden Verbrauchern, die das Christkind die Geschenke im Internet suchen lassen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen fasst die wichtigsten Rechte bei der Geschenkesuche im Internet zusammen.

Eines der wichtigsten Rechte beim Internetkauf ist das Rücktrittsrecht, also das Recht, ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurückzutreten.

Wann muss bzw. kann das Rücktrittsrecht ausgeübt werden?

Ein Rücktritt ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Lieferung möglich. Da diese Frist auch für Weihnachtsgeschenke gilt, ist die Rücktrittsfrist an Weihnachten möglicherweise bereits abgelaufen. Erkundigen Sie sich deshalb bereits vor der Bestellung bei Ihren Lieben nach deren Geschenkwünschen.

Informiert der Verkäufer den Verbraucher nicht korrekt über sein Rücktrittsrecht, verlängert sich die Frist für die Ausübung des Rücktrittsrechts um zwölf Monate und endet somit erst nach zwölf Monaten und 14 Tagen.

Gut zu wissen: Inzwischen gewähren besonders große Onlineshops und Plattformen längere Rücktrittsfristen.

Besonders beim Kauf von Kleidung und Schuhen sollte man beachten, dass es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Größenangaben gibt; so können unnötige Retouren zulasten der Umwelt aufgrund falsch gewählter Größen vermieden werden.

Rücktrittsrecht – bitte immer schriftlich

Es reicht eine einfache ausdrückliche Mitteilung in beliebiger Form (z. B. E-Mail, Fax, Einschreiben mit Rückantwort). Am besten verwendet man das Musterformular, das der Händler auf der Webseite zur Verfügung stellen muss; alternativ dazu könnt ihr den Musterbrief zum Rücktrittsrecht vom EVZ  kostenlos herunterladen: http://www.euroconsumatori.org/83047d83176.html

Häufig liegt der Ware ein Rücksendeschein bei, den Sie für das Zurücksenden der Ware verwenden müssen. Beachtet stets die Anweisungen des Verkäufers zur Ausübung des Rücktrittsrechts, um Probleme zu vermeiden.

Wichtig ist: Die Rücksendung der Ware ohne eine entsprechende Rücktrittserklärung stellt keinen gültigen Rücktritt vom Vertrag dar.

Man kann nicht immer vom Kauf zurücktreten

Beim Rücktrittsrecht gibt es einige Ausnahmen. So ist zum Beispiel bei maßgefertigten Waren kein Rücktritt möglich, ebenso bei allen Freizeitverträgen, bei denen die Leistung zu einem bestimmten Datum oder in einem bestimmten Zeitraum erfolgen soll, wie beispielsweise bei Konzertkarten, Pauschalreisen, Flügen. Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem bei Hygieneartikeln (z. B. Unterwäsche) und wenn eine versiegelte Ware (z. B. CD, DVD, Computerspiel) geöffnet wurde.

Weitere Informationen zum Rücktrittsrechts findet ihr in der E-Commerce-Broschüre.

Ein weiteres wichtiges und unverzichtbares Recht ist die Gewährleistung, also die gesetzliche Garantie. Die Gewährleistungsfrist beträgt EU-weit bei Neuwaren mindestens zwei Jahre. Die Frist für die Geltendmachung des Mangels beträgt zwei Monate ab seiner Entdeckung. Nach dem Erhalt solltet ihr die Ware sofort auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit und Funktionsfähigkeit überprüfen. Wurde nicht alles, ein falsches oder mangelhaftes Produkt geliefert, sollte man unverzüglich schriftlich beim Verkäufer reklamieren. Weitere Informationen zur Gewährleistung findet ihr hier.

Gut zu wissen: Beim Kauf auf Internetshops aus Nicht-EU-Ländern sollte man sich stets vor Augen halten, dass Sie in diesem Fall nicht dieselben Rechte haben wie beim Kauf innerhalb der EU.

Wenn trotzdem etwas schief gelaufen ist, kann man sich bei grenzüberschreitenden Käufen in der EU, Norwegen und Island kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) wenden (Telefon 0471-980939, info@euroconsumatori.org). Weiters informiert das EVZ über die außergerichtliche Streitbeilegung mit Hilfe der europäischen ODR-Plattform.

Zudem besteht die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens mit dem von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eingerichteten Schlichtungsorgan Onlineschlichter.it. Verbindet euch einfach mit dem Portal Onlineschlichter.it, um das kostenlose Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus dem Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen zu nutzen (das Verfahren wird zur Gänze online durchgeführt).

Von: mk

Bezirk: Bozen