Von: Ivd
Bozen – Interessierte können noch bis 20. Februar den Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis der Kandidaten für die Ernennung zu Rechnungsprüfern des Landes Südtirol einreichen. Da sich das Ende der vorgesehenen dreijährigen Amtszeit nähert, aktualisiert das Land das entsprechende Verzeichnis, das bei der Generalsekretariatsstelle geführt wird. Gleichzeitig überprüft das Land damit regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Eintragung weiterhin gegeben sind. Die öffentliche Bekanntmachung zur Erstellung des Verzeichnisses wurde am 21. Januar veröffentlicht.
Keine Unvereinbarkeit mehr zwischen Landes- und Gemeindeauftrag
Zu den Voraussetzungen für die Aufnahme in das Verzeichnis zählen die Eintragung ins Register der gesetzlichen Rechnungsprüfer, mindestens fünf Jahre Erfahrung als Rechnungsprüferin oder Rechnungsprüfer oder als Verantwortliche bzw. Verantwortlicher für Wirtschafts- und Finanzdienste bei Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüssen mit mehr als 10.000 Einwohnern, der Erwerb von mindestens zehn Fortbildungspunkten im Bereich der öffentlichen Rechnungslegung sowie persönliche Zuverlässigkeit, Professionalität und Unabhängigkeit. Neu ist, dass die frühere Unvereinbarkeit zwischen dem Amt der Rechnungsprüferin bzw. des Rechnungsprüfers des Landes und einer Tätigkeit als Rechnungsprüferin oder Rechnungsprüfer bei einer Gemeindeverwaltung entfällt.
Das aktuelle Kollegium der Rechnungsprüfer des Landes Südtirol
Mit Beschluss Nr. 550 vom 27. Juni 2023 hat die Landesregierung das derzeitige Kollegium der Rechnungsprüfer für den Dreijahreszeitraum 2023–2025 ernannt. Das Kollegium bleibt drei Jahre im Amt und bis zur Genehmigung der allgemeinen Rechnungslegung des dritten Haushaltsjahres (Juni 2026). Ordentliche Mitglieder sind Rocco Giusta, Tania Toller und Arnold Zani, Ersatzmitglieder Alessandra Angeletti und Mauro Angeli.
Alle Informationen zu den Rechnungsprüfern des Landes Südtirol sind hier abrufbar.




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