Von: luk
Bozen – Im Frühjahr und im Sommer hegen viele Verbraucherinnen und Verbraucher plötzlich den Wunsch, mehr für die eigene Körperpflege zu tun. Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher suchen dann nach einem geeigneten Schönheitssalon, um die erwünschte “Remise en forme” zu erhalten.
Leider kann es passieren, dass statt der erhofften “kosmetischen Verwöhnung” in einigen Fällen unerfreuliche Streitigkeiten mit den Schönheitssalons, dem man sich anvertraut hatte, ins Haus stehen: Angebliche Wunderkuren, die keine Wirkungen zeigten, oder „äußerst vorteilhafte“ Behandlungspakete, von denen man nicht mehr zurücktreten kann, oder im schlimmsten Fall sogar dauerhafte Schäden, die von unprofessionellen und unqualifizierten Schönheitssalons verursacht wurden.
Die VZS hat daher ein neues Infoblatt für die Nutzer und Nutzerinnen solcher Dienstleistungen erstellt, welches Tipps rund um eine bewusste Wahl des richtigen Schönheitszentrums und viele Informationen über die Rechte der Verbraucher enthält. In diesem Infoblatt erklären wir außerdem, was unter “Schönheitszentrum” zu verstehen ist, welche Behandlungen zulässig sind und welche Vorsichtsmaßnahmen sie treffen sollten, um den eigenen Körper wirklich fachkundigen Händen anzuvertrauen.