So erkennt ihr die Mogelpackungen

Schrumpfender Inhalt, steigender Preis: Shrinkflation belastet Konsumenten

Donnerstag, 25. September 2025 | 10:53 Uhr

Von: luk

Bozen – Shrinkflation ist ein Kunstwort aus “shrink” und “inflation”, zu deutsch könnte man “Inflation durch Schrumpfen“ sagen – oder schlicht Mogelpackung. Der Trick ist einfach: Die Packung bleibt außen gleich, aber es gibt weniger Inhalt – also eine versteckte Preisteuerung, die nur bei sehr genauem Hinsehen auffällt. Das Phänomen betrifft Produkte aus allen Bereichen: von Lebensmitteln über Kosmetika bis hin zu Putzmitteln und weiteren Produkten.

Musterbeispiel Mogelpackung

Die Verbraucherschutzorganisation foodwatch hat 2025 zum 14. Mal den Goldenen Windbeutel für die „dreisteste Werbelüge des Jahres“ verliehen. Diese Negativ-Auszeichnung ging an die „Milka Alpenmilch” Schokolade des US-amerikanischen Lebensmittelkonzerns Mondelez (ehemals Kraft Foods). Mondelez erhöhte in Deutschland den Verkaufspreis von 1,49 auf 1,99 Euro und verringerte kurz darauf die Füllmenge von 100 auf 90 Gramm – bei gleichbleibender Verpackung. Bezogen auf den Grundpreis für ein Kilogramm entspricht das einer versteckten Preiserhöhung von 48 Prozent. Schrumpfender Inhalt, steigender Preis: Dafür erhielt Mondelez mit 34 Prozent der 58.159 Stimmen den Goldenen Windbeutel 2025.

Verbraucherschutz

“Viele Verbraucherschutzorganisationen würden es begrüßen, wenn diese „Verkaufstrategie“ als unlautere und somit von Amts wegen strafbare Handelspraktik eingestuft würde – dem ist zur Zeit leider nicht so. Das Problem an geschrumpften Produkten ist, dass weder die Preisteuerung noch der geringere Inhalt von Verbrauchern sofort wahrgenommen wird. Somit werden bewusste Kaufentscheidungen eingeschränkt. Auch die Umweltproblematik ist ein Aspekt: Durch die Produktion und Entsorgung der leeren bzw. überflüssigen Verpackungsmaterialien wird automatisch auch mehr Umweltverschmutzung verursacht”, gibt die Verbraucherzentrale Südtirol zu bedenken.

Rechtslage

Italien wollte dem Ganzen mit einem neuen Gesetz, welches die Hersteller zur Angabe der Produktreduzierung auf der Verpackung verpflichten würde, entgegentreten. Dieses Gesetz zur Shrinkflation hätte eigentlich bereits im April 2025 in Kraft treten sollen, wurde dann auf den 1. Oktober, und jetzt voraussichtlich auf Juli 2026 vertagt. Die Europäische Kommission hatte Bedenken an der Norm geäußert, da sie die freie Zirkulation von Waren einschränken könnte, und erhob auch Kritik an den Umsetzungszeiten der Norm.

Bis zum definitiven Inkrafttreten der Kennzeichnungspflicht (oder bis zum gänzlichen Verbot von überdimensionierten Verpackungen) müssen Verbraucher daher selbst aufpassen.

Die Tipps für Verbraucher

  • Aufschriften wie „neue Rezeptur“ oder „jetzt noch bessere Qualität“ können ein Hinweis auf eine Reduktion der Füllmenge sein.
  • Bei flexiblen Kunststoffverpackungen lässt sich der Füllstand ertasten.
  • Halbtransparente Verpackungen kann man gegen das Licht halten, um den Füllstand zu kontrollieren.
  • Durch Schütteln einer Packung lässt sich der Leerraum akustisch beurteilen.
  • Packungen mit einem Sichtfenster kann man kopfüber halten, um den Leerraum zu beurteilen.
  • Daneben ist es immer sinnvoll – bei neuen und auch bei Stamm-Produkten – die aufgedruckte Füllmenge und den Grundpreis (Preis pro Kilogramm bzw. pro Liter) im Auge zu behalten und mit denen ähnlicher Produkte zu vergleichen.

Bezirk: Bozen

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