Von: luk
Bozen – Das Sparkassen-Aktionärskomitee, geführt von Herrn Konrad Maly, und das Volksbank-Aktionärskomitee, geführt von Herrn Walther Andreaus, haben sich zum Südtiroler Aktionärskomitee zusammengeschlossen.
Das Südtiroler Aktionärskomitee wird nun die Anlaufstelle für den Schutz aller Aktionäre und Kunden der Südtiroler Banken (Sparkasse, Volksbank, Raiffeisen und aller anderen in der Provinz vertretenen Banken) sein.
Das Programm des neuen Komitees wird nachfolgend vollinhaltlich wiedergegeben:
SPARKASSEN-AKTIONÄRSKOMITEE
Einen angemessenen Schadenersatz für die 11.000 Sparkassen-Aktionäre zu erwirken, die nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Bozen bei der Aktienplatzierung der Sparkasse im Jahr 2012 betrogen wurden.
Der Schadenersatz kann auch in voller Höhe, d.h. in Höhe des Kaufpreises der Aktien, erfolgen. Durch die Beantragung einer gerichtlichen Nichtigerklärung bzw. Auflösung wird es nämlich möglich, den gesamten für den Kauf der Aktien gezahlten Betrag zu erhalten, wobei diese an die Sparkasse zurückgegeben werden.
Dies wird übrigens durch das jüngste Urteil des Richters Tarneller des Landesgerichts Bozen bestätigt, das den gesamten für die Aktien gezahlten Betrag für geschuldet erklärt hat. Neben den gesetzlichen Zinsen und den Verzugszinsen gemäß Art. 1284 ZGB (letztere in Höhe von 8% ab dem Zeitpunkt, zu dem Klage eingebracht wird) wird auch der moralische Schaden geltend gemacht, der sich aus den angeblichen unerlaubten Handlungen ergibt. Die Pflicht der Bank zum Schadenersatz als zivilrechtlich haftende Partei ist eindeutig, da die Sparer ohne die von der Staatsanwaltschaft den ehemaligen Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern des Unternehmens vorgeworfenen Deliktshandlungen diese Aktien nicht gekauft hätten.
Am 12. Februar 2021 wird die Vorverhandlung vor dem Vorverhandlungsrichter des Landesgerichts Bozen stattfinden und neben zahlreichen Sparern – unterstützt durch das Verteidigungsteam um RA Prof. Massimo Cerniglia – haben auch die Consob und die Zentralbank (Banca d’Italia) ihre Einlassung als Zivilpartei angekündigt, um von der Sparkasse (als zivilrechtlich Haftende) Schadensersatz für die Delikte der Behinderung der Aufsichtstätigkeit zu fordern, die die Staatsanwaltschaft den ehemaligen Vertretern und Führungskräften der Sparkasse vorwirft.
Die Stiftung Südtiroler Sparkasse, welche stark geschädigt wurde, wurde ebenfalls aufgefordert sich als Zivilpartei einzulassen, aber bis dato ist nicht bekannt, ob dies geschehen wird. Es sei daran erinnert, dass in ähnlichen Fällen andere Stiftungen, wie MPS und Banca delle Marche, sich als Zivilpartei eingelassen hatten. Wer weiß, ob die Stiftung Südtiroler Sparkasse ihrem guten Beispiel folgen wird… wir werden es am 12. Februar herausfinden!
In der Zwischenzeit können alle Sparkassen-Aktionäre, die dies noch nicht getan haben, eine Interessensbekundung für die zivilrechtliche Klage auf Schadenersatz bzw. für die Einlassung als Zivilpartei im Strafprozess an die neue E-Mail-Adresse des Südtiroler Aktionärskomitee “comitatoazionistisuedtirol@gmail.com” senden und dabei im Betreff “AKTIEN SPARKASSE” und im Text der E-Mail Name, Vorname, Steuernummer, Geburtsort und -datum, Wohnadresse, Betrag und Anzahl der erworbenen Aktien, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (Festnetz und/oder Handy) angeben. In jedem Fall ist auch die alte, bisher verwendete E-Mail-Adresse weiterhin aktiv: “comitatoazionistisparkasse@gmail.com”.
Alle Informationen werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen behandelt. Diese Aufforderung richtet sich auch an die Aktionäre, die im Besitz von im Jahr 2008 erworbenen Aktien sind, da ein kürzlich erlassenes Urteil des Landesgerichts Bozen, Dr. Silvia Rosà, die zivilrechtliche Klage auf Schadensersatz für nicht verjährt erklärt und einen angemessenen Schadenersatz verfügt hat.
VOLKSBANK-AKTIONÄRSKOMITEE
Zuallererst wir beabsichtigt, zivilrechtliche Schadensersatzklagen für Volksbank-Aktionäre einzuleiten, da bei der Platzierung 2015 die Aktien zu je € 19,20 verkauft wurden, während ein halbes Jahr später festgestellt wurde, dass sie € 11,04 wert waren. Durch die offensichtliche Überbewertung ist ein erheblicher Schaden entstanden, der ersetzt
werden muss. Zweitens gibt es Dutzende Schiedssprüche des Finanzschiedsgerichts (Arbitro per le Controversie Finanziarie) der Consob, welche die Volksbank wegen Unregelmäßigkeiten beim Verkauf von Aktien verurteilen.Darüber hinaus wurde die Bank in einem kürzlich ergangenen Urteil des Landesgerichts Bozen zu einem Schadenersatz in Höhe von ca. 400.000 Euro für schwerwiegende Unregelmäßigkeiten beim Verkauf von risikoreichen Finanzprodukten über die telematischen Verbindungen verurteilt. Die Aktionäre der Volksbank, die der Meinung sind, Erwerbe auf diese Weise vorgenommen zu haben, werden eingeladen, eine Interessensbekundung an die neue E-Mail-Adresse des Südtiroler Aktionärskomitee “comitatoazionistisuedtirol@gmail.com” zu senden und dabei im Betreff “AKTIEN VOLKSBANK” und im Text der E-Mail Name, Vorname, Steuernummer, Geburtsort und -datum, Wohnadresse, Betrag und Anzahl der erworbenen Aktien, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (Festnetz und/oder Handy) anzugeben. In jedem Fall ist auch die alte, bisher verwendete E-Mail-Adresse weiterhin aktiv: “comitatoazionistivolksbank@gmail.com”. Alle Informationen werden in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen behandelt.
AUFRUF DES SÜDTIROLER AKTIONÄRSKOMITEE AN DIE BANKEN
Die Geschäftsführer der Banken der Provinz werden erneut eingeladen sich zu engagieren, um paritätische Arbeitsgruppen zu bilden, um gemeinsam mit den geschädigten Aktionären und Bankkunden unverzügliche und angemessene Lösungen zu finden, um die von den Sparern erlittenen Schäden zu ersetzen. Solche Initiativen würden dazu beitragen, das Vertrauen in die Banken der Provinz wiederherzustellen.