Von: luk
Bozen – Die rund 30 Lehrpersonen, die bisher an den Sprachzentren im Einsatz waren, können eine Lehrbefähigung erwerben und in der Folge an den Schulen im Land als Sprachförderlehrkräfte mit unbefristetem Arbeitsvertrag tätig sein. Nachdem im vergangenen Jahr 2019 die entsprechenden Wettbewerbsklassen (A023/bis und A023/ter) für Lehrpersonen zur Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund geschaffen wurden, hat die Landesregierung heute auf Vorschlag von Bildungslandesrat Philipp Achammer die Vorgaben für diese neue Lehrbefähigung erlassen.
Der Sprachförderung komme nach den Worten von Landesrat Achammer nicht nur im Zusammenhang mit der Migration große Bedeutung zu, in Südtirol müsse Sprachförderung auch der besonderen mehrsprachigen Situation gerecht werden. Mit der Schaffung spezifischer Wettbewerbsklassen, von Rangordnungen und nun eines Lehrgangs zur Lehrbefähigung würden wichtige Schritte zur Anerkennung und Aufwertung dieser Tätigkeit gesetzt. “Die Lehrpersonen für die Sprachförderung werden künftig in allen Schulstufen Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund zur Seite stehen, deren Erstsprache nicht Deutsch, Italienisch oder Ladinisch ist”, informiert der Landesrat.
Auswahlverfahren, Ausbildungslehrgang, Abschlussprüfung
Im Sinne der heutigen Vorgaben der Landesregierung sind die Lehrbefähigungskurse für Sprachförderlehrkräfte dreigliedrig: Auf ein Auswahlverfahren folgen ein Ausbildungsjahr und eine Abschlussprüfung. Zum Auswahlverfahren zugelassen werden alle Bewerber und Bewerberinnen, die die Voraussetzung für die Eintragung der mit Schuljahr 2019/20 geschaffenen Ranglisten erfüllen, also ein mindestens vierjähriges Hochschulstudium abgeschlossen haben und zum 31. August 2018 mindestens drei Dienstjahre als Lehrpersonen für Sprachförderung nachweisen können. Das Auswahlverfahren soll noch in diesem Jahr erfolgen. 2021 kann dann das Ausbildungsjahr folgen, bei dem der Lehrperson ein Tutor und der Koordinator des zuständigen Sprachenzentrums zur Seite stehen.
Die Lehrpersonen, welche die Abschlussprüfung am Ende des Ausbildungsjahres bestanden haben, erhalten die Lehrbefähigung, werden in die Landesrangordnung eingetragen und können in die Stammrolle aufgenommen werden.