Energiespritze Superbonus

Steuerabzug von 110 Prozent für energetische Sanierungen

Mittwoch, 20. Mai 2020 | 15:31 Uhr

Bozen – Gerade in Hinblick auf die Zukunft der Bauwirtschaft ist es wichtig, dass jetzt konkrete Entscheidungen zur Ankurbelung von Investitionen getroffen werden. Vor kurzem hat die römische Regierung im „Decreto Rilancio“ den sogenannten Superbonus abgesegnet, welcher Privatpersonen einen Steuerabzug von 110 Prozent für energetische Sanierungen gewährt.

Mit dem 18. Mai 2020 wurde die gesamte Wirtschaft und das öffentliche Leben auf nationaler Ebene wieder komplett hochgefahren – unter Einhaltung strengster Sicherheitsvorkehrungen. Während viele italienische Kleinbetriebe mit dem heutigen Tag den Neustart beginnen, machen sich zahlreiche Südtiroler Unternehmer bereits Gedanken über die Zukunft. „Besonders in der Bauwirtschaft steht die Frage und Sorge einer wirtschaftlichen Rezession gegen Ende des Jahres im Raum“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller, „umso mehr begrüßen wir die Bemühungen der italienischen Regierung, mittel- und langfristig die Wirtschaft zu stärken und Investitionsanreize zu schaffen.“

Das sogenannte Neustart-Dekret (decreto rilancio) sieht für Privatpersonen für den Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2021 für energetische Sanierungen einen Steuerabzug von 110 Prozent vor. Kurz gesagt: Investitionen in Energieeinsparungen zahlen sich im Jahr 2020 und 21 zu 110 Prozent aus. Bauherren können das Guthaben in fünf Raten von der Einkommenssteuer abziehen oder auch an die ausführenden Betriebe oder Banken abtreten. Zu den begünstigten Arbeiten zählen Außenisolierungen bis zu einer Höchstgrenze von 60.000 Euro je Baueinheit im Gebäude, der Austausch der Heizanlage durch Heizungen mit Wärmepumpen oder mit Kondensation, Hybrid oder Geothermie (Höchstgrenze liegt bei 30.000 Euro je Baueinheit im Gebäude), der Austausch der Fenster, der Einbau von Photovoltaikanlagen, die an das Stromnetz angeschlossen werden, der Einbau von Aufladestationen für Elektrofahrzeuge sowie Maßnahmen zur Erdbebensicherheit in den Zonen 1, 2 und 3. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerguthabens ist die Erhöhung der Energieklasse um mindestens zwei Stufen. Falls dies nicht möglich ist, muss das Erreichen der höheren Energieklasse mittels APE (attestazione di prestazione energetica) nachgewiesen werden.

„Dieser Steuervorteil kommt Privatpersonen wie Unternehmen zugute. Wünschenswert wäre der Start der Maßnahme mit 1. Juni gewesen, um die Wirtschaftsankurbelung noch schneller zu initiieren. Außerdem hatten wir gehofft, dass der Fensteraustausch auch als Einzelmaßnahme möglich ist und im Zusammenhang mit der Gesamtrenovierung der Ankauf von Möbeln in die Steuerabzugsmaßnahme integriert wird. Damit wäre auch für die vielzähligen Tischler in Südtirol ein positiver Wirtschaftseffekt spürbar geworden. Vielleicht gibt es aber noch die Möglichkeit der Nachbesserung des Gesetzes. Ich hoffe, dass die staatliche Förderung von zahlreichen Privatpersonen genutzt wird und dass noch weitere Investitionsanreize auf staatlicher wie lokaler Ebene folgen werden“, unterstreicht lvh-Verbandschef Haller.

Von: mk

Bezirk: Bozen