Von: luk
Bozen – Kürzlich wurde in Rom das so genannte „Decreto Rilancio“ erlassen, welches unter anderem festlegt, dass in der Landwirtschaft eine Arbeitskraft angestellt werden kann, befristet für 30 Tage und noch einmal für 30 Tage verlängerbar, deren Gehalt bis zu 2.000 Euro steuerfrei zum Lohnausgleich oder Arbeitslosengeld dazuverdient werden kann.
„Besonders jetzt wo die Grenzen immer noch geschlossen sind, werden Arbeitskräfte in der Landwirtschaft händeringend gesucht. Daher freut es mich umso mehr mit dieser römischen Maßnahme zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen“, sagt Regionalassessor Manfred Vallazza.
Aufgrund der Corona-Sicherheitsmaßnahmen befinden sich derzeit zahlreiche Beschäftigte in Südtirol immer noch in Lohnausgleich bzw. in Kurzarbeit. Weiters werde ab Sommer aufgrund der Umsatzeinbußen erwartet, dass zahlreiche Mitarbeiter freigesetzt werden. Diese neu geschaffene Möglichkeit erlaube es, sich in Lohnausgleich befindende oder arbeitslos gewordene Beschäftigte, künftig steuerfrei etwas dazuzuverdienen, so Vallazza.