Von: mk
Bozen – Energieeffiziente Gebäude sind ein zentraler Schlüssel zur Erreichung unserer Klimaschutzziele. Auf den Gebäudebestand entfällt mehr als ein Drittel unseres Gesamtenergiebedarfs und der damit verbundenen Treibhausgasemissionen. Die europäische Gebäuderichtlinie 2010/31/EU legt deshalb bei Neubau und Sanierung klare Mindestanforderungen an Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien fest. In Südtirol wurden diese verbindlichen EU-Vorgaben bisher mit dem Beschluss der Landesregierung Nr. 362/2013 und dem KlimaHaus-Standard umgesetzt.
Vor dem Hintergrund der kürzlich erfolgten Novellierung der europäischen Gebäuderichtlinie hat auch das Land Südtirol die Neuerungen übernommen. Im Hinblick auf die bisherigen technischen Mindestanforderungen (KlimaHaus-Standard, Mindestdämmwerte, usw.) ändert sich allerdings wenig. Was sind aber die wesentlichsten Neuerungen?
Förderung Elektromobilität
Ab 10. März 2021 müssen den europäischen Vorgaben entsprechend Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt sowie für mindestens jeden fünften Stellplatz eine Leitungsinfrastruktur (Schutzrohre für Elektrokabel) für die spätere Nachrüstung vorsehen. Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen müssen für jeden Stellplatz eine Leitungsinfrastruktur vorsehen.
Intelligente Gebäudetechnik
Mithilfe der Gebäudeautomation sollen die energetischen Optimierungspotenziale erschlossen werden, die diese intelligenten Technologien eröffnen. So sind Gebäude mit selbstregulierenden Einrichtungen zur separaten Regelung der Temperatur in jedem Raum oder Heizbereich auszustatten. Nichtwohngebäude, deren Heiz- bzw. Klimaanlagen eine Nennleistung von mehr als 290 kW aufweisen, müssen bis zum Jahr 2025 mit Systemen für die Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgerüstet werden.
Förderung Wärmepumpentechnik
Verschiedene Erleichterungen bei den einzuhaltenden Anforderungen an die Abdeckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen gibt es nun, wenn ein Gebäude seinen thermischen Bedarf (gegebenenfalls auch in Kombination mit anderen erneuerbaren Energiequellen) durch eine elektrisch betriebene Wärmepumpe deckt. Damit soll der verstärkte Einsatz dieser umweltfreundlichen Technologie zum Heizen und Kühlen von Gebäuden gefördert werden.
Effizienzkontrolle von Heiz- und Klimaanlagen
Heiz- und Klimaanlagen müssen regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden, um ein hohes Maß an Effizienz sicherzustellen und folglich den Energieverbrauch und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Entsprechend der neuen europäischen Vorgaben hat die Kontrolle der Energieeffizienz für Anlagen mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW zu erfolgen, sofern eine Anlage nicht im Rahmen eines Energieleistungsvertrages (EPC) betrieben wird.
Verlängerung Energiebonus
Ein wesentlicher Punkt der europäischen Ziele betrifft die Ausarbeitung von Sanierungsstrategien, um den Gebäudebestand bis 2050 schrittweise zu dekarbonisieren. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung den am 30. Juni 2020 auslaufenden „Energiebonus“ bis zum 31.12.2021 verlängert. Damit soll auch in Zukunft energetisches Sanieren und energieeffizientes Bauen über den Mindeststandard hinaus mit einem Baumassenbonus belohnt werden.
Weitere Informationen gibt es auf www.klimahausagentur.it