Von: mk
Bozen – Das im staatlichen Sicherheitsdekret vorgesehene Verbot von Taschenmessern sorgt im Handwerk für große Verunsicherung. Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister lvh.apa fordert daher eine klare gesetzliche Definition sowie eine ausdrückliche Ausnahme für Messer, die im Arbeitsalltag von Handwerkerinnen und Handwerkern verwendet werden.
In vielen handwerklichen Berufen gehört ein Taschenmesser zur Grundausstattung. Es wird etwa zum Schneiden von Materialien, zum Öffnen von Verpackungen oder für kleinere Arbeitsschritte direkt auf der Baustelle oder in der Werkstatt verwendet. Ein pauschales Verbot würde daher in der Praxis zahlreiche Handwerkerinnen und Handwerker betreffen.
„Für viele Handwerker ist das Taschenmesser schlicht ein Arbeitswerkzeug – nicht anders als ein Schraubenzieher oder eine Zange“, betont lvh-Direktor Walter Pöhl. „Deshalb braucht es im Gesetz eine klare Definition und eine ausdrückliche Ausnahme für Messer, die für handwerkliche Tätigkeiten verwendet werden.“
Der lvh hat das Thema bereits auf politischer Ebene angesprochen. In einem Austausch mit SVP-Senator Meinrad Durnwalder wurde die Problematik erörtert. Durnwalder hat signalisiert, sich dafür einsetzen zu wollen, dass das Taschenmesserverbot wieder aus dem Sicherheitsdekret gestrichen wird.
Parallel dazu bringt sich der lvh auch über den nationalen Dachverband Confartigianato in die Diskussion auf staatlicher Ebene ein. Ziel ist es, im Gesetzgebungsprozess eine praxisnahe Lösung zu erreichen, die sowohl den Sicherheitsaspekten Rechnung trägt als auch die Arbeitsrealität im Handwerk berücksichtigt.
Aus Sicht des lvh braucht es eine klare und rechtssichere Regelung, damit Handwerkerinnen und Handwerker ihre täglichen Arbeiten weiterhin ohne unnötige Sorgen ausführen können.




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