480 Trinkwasserleitungen in Südtirol

Trinkwasser: Mehr Sicherheit durch erweiterte Mindeststandards

Mittwoch, 17. Oktober 2018 | 11:38 Uhr

Bozen – Um das Südtiroler Trinkwasser besser vor absichtlicher Beeinträchtigung von außen zu schützen, hat die Landesregierung Richtlinien verabschiedet.

Die Trinkwasserversorgung in Südtirol besser zu schützen und mutwilligen Verunreinigungen entgegenzuwirken: Dies ist das Ziel der nun erweiterten und verbesserten Mindeststandards für die Sicherheit öffentlicher Trinkwasserversorgungsanlagen, die die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung genehmigt hat. Ausgearbeitet wurden die Richtlinien von der Landesagentur für Umwelt in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh) und Betreibern der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Auch der Rat der Gemeinden hat die erweiterten Sicherheitsauflagen gutgeheißen. Damit will man möglichen Störungen in Form mutwilliger Beeinträchtigung entgegenwirken.

Die öffentliche Versorgung mit Trinkwasser wird in Südtirol durch circa 480 Trinkwasserleitungen gewährleistet. Inhaltlich geht es in erster Linie um den besseren Schutz jener Teile einer Trinkwasserversorgungsanlage, die eine freie Wasseroberfläche aufweisen, wie beispielsweise Fassungs- und Speicheranlagen, Sammel- und Tiefbrunnenschächte. Diese Anlagenteile sind vor dem Zugang von Unbefugten nun noch umfassender abzusichern. So sind Türen und Luken mit einer höheren Widerstandsklasse zu versehen. Auch der Zugriff und der Zutritt durch das Personal selbst ist neu zu organisieren: Wer sich welcher Schlüssel bedient, wo sich diese gerade befinden und wer zu welchem Zeitpunkt welche Anlage betritt, muss nachvollziehbar sein.

Größere öffentliche Trinkwasserversorgungsanlagen, die mehr als 2.000 Einwohner versorgen, sind zudem zum Einbau von Alarm- und Videoüberwachungssystemen verpflichtet. Wasserspeicher, die mehr als 5.000 Einwohner versorgen, müssen über einen ferngesteuerten Schieber verfügen, mit dem die Einspeisung ins Netz bei unbefugtem Zutritt unterbunden werden kann.

Die von der Landesregierung genehmigten Richtlinien müssen innerhalb des Jahres 2020 umgesetzt werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen