Eigentum des Landes

Übergang von acht Straßenwärterhäuschen besiegelt

Dienstag, 07. Juli 2020 | 23:43 Uhr

Bozen – Weitere acht Straßenwärterhäuser der ANAS gehen mit der heutigen Unterzeichnung der Übergabeprotokolle ins Eigentum des Landes über.

Mit der Unterzeichnung der Übergangsprotokolle durch Landeshauptmann Arno Kompatscher, den Regionaldirektor der Agentur für Staatsgüter, Sebastiano Caizza, und den Bevollmächtigten der ANAS, Massimo Simonini, am heutigen Dienstag sind weitere acht Straßenwärterhäuser Eigentum des Landes. Es handelt sich dabei um Gebäude am Brenner, in Toblach, in Stilfs, am Reschen, in St. Valentin, in Laas, St. Leonhard und Kaltern.

“Die Durchführungsbestimmung, mit der 1998 die Zuständigkeit für die Staatsstraßen dem Land Südtirol übertragen wurde, sieht auch vor, dass die Staatsstraßenverwaltung ANAS der Landesverwaltung neben den Straßen die dazugehörenden Liegenschaften überträgt”, erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Dazu gehören auch die Straßenwärterhäuser (sogenannte “case cantoniere”). Die Eigentumsübertragung gestaltete sich allerdings bürokratischer als erwartet, bei der Kompetenzübertragung 1998 für die Verwaltung der Straßen gingen nicht alle Liegenschaften in das Eigentum des Landes über. 2017 gelang der Übergang weiterer Straßenwärterhäuser ins Landeseigentum.

“Nun haben wir eine zweite Verhandlungsphase abgeschlossen, die es uns ermöglicht, weitere acht Straßenwärterhäuser zu übernehmen”, sagt der Landeshauptmann. Das Land wird nun bewerten, welche dieser Immobilien vom Land selbst benötigt werden oder der zuständigen Gemeinde übertragen werden können.

Weitere Straßenwärterhäuschen, unter anderem in Brixen, Terlan und Wolkenstein, werden hingegen vom Staat für institutionelle Zwecke benötigt und daher der Agentur für Staatsgüter übertragen.

Von: bba

Bezirk: Bozen