Ausländische Ketten wie Spar fahren in Ungarn seit Jahren Verluste ein

Ungarns Zwangsrabatte im Lebensmittelhandel rechtswidrig

Donnerstag, 18. Juni 2026 | 12:41 Uhr

Von: apa

Ungarns Zwangsrabatte im Lebensmittelhandel verstoßen gegen EU-Recht, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. Die ungarische Regierung hatte 2023 große ausländische Supermarktketten zu Sonderangeboten verpflichtet, die um mindestens 15 Prozent unter dem niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage liegen. Im konkreten Fall ging es um den Rewe-Diskonter Penny, der eine Geldstrafe erhielt, weil er Äpfel und ein Getränkeprodukt nicht im Regal hatte.

Der EuGH stellte einen Verstoß gegen den freien Wettbewerb fest, einem Grundprinzip im EU-Recht, verankert in der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation (GMO). “Die Verpflichtung, bestimmte Produkte zu einem gesenkten Preis und in einer bestimmten Mindestmenge zu verkaufen, hindert die Händler nämlich daran, ihre Verkaufspreise und die Mengen, die sie verkaufen möchten, auf der Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen frei festzulegen”, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichtshofes.

EuGH: Eingriff nicht verhältnismäßig im Kampf gegen Inflation

Ungarn hatte die Preiseingriffe verhängt, um die hohe Inflation in den Griff zu bekommen und die Haushalte mit günstigen Grundnahrungsmitteln zu versorgen. Der EuGH stellte jedoch fest, dass die Maßnahmen nicht verhältnismäßig waren.

Neben den Zwangsrabatten erhebt die ungarische Regierung auch Sondersteuern auf die Umsätze ausländischer Handelsunternehmen. Gegen die Preis- und Mengenkontrollen, die Ungarn 2022 vor den Zwangsrabatten angewendet hatte, hatte die Spar-Gruppe aus Österreich bereits 2024 vor dem EuGH gewonnen.

Keine Kehrtwende nach Machtwechsel

Eine Kehrtwende unter dem neuen ungarischen Ministerpräsidenten Peter Magyar gilt als unwahrscheinlich. Seine Tisza-Partei hat im April die Nachfolgeregelung zu den Zwangsrabatten, die Margendeckel (“Margin Caps”), auf unbestimmte Zeit verlängert. Auch an der Sondersteuer will Magyar festhalten. Beide Maßnahmen führen dazu, dass ausländische Supermarktketten wie Spar, Penny, dm und Tesco in Ungarn seit Jahren Verluste einfahren. Diese drohen mit Schadenersatzklagen.

“Das Staatshaftungsrisiko Ungarns wird mit jedem EuGH-Urteil und mit jedem Tag, an dem die Margin Caps und die Sondersteuer in Geltung stehen, dramatisch höher. Diese Maßnahmen verursachen für in Ungarn tätige ausländische Unternehmen wie Spar enorme finanzielle Schäden”, hieß es vom Salzburger Handelskonzern zur APA. Spar ist hinter Lidl der zweitgrößte Lebensmittelhändler in Ungarn.

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