"Insolvenzfälle vermeiden"

Unternehmenskrise: Vereinbarung der Handelskammer mit der Rechtsanwaltskammer Bozen

Montag, 04. Mai 2020 | 09:44 Uhr

Bozen – Mit September 2021 wird das Gesetz zur Reform der Unternehmenskrise und Insolvenz in Kraft treten. Das Gesetz zielt darauf ab, in Schwierigkeiten geratene Unternehmen aus der Krise zu helfen und dem Verlust von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken. Die Handelskammer Bozen wird künftig durch die Führung der Dienststelle für die Überwindung der Unternehmenskrisen (OCRI – Organismo di composizione della crisi d’impresa) eine bedeutende Rolle in der Krisenbewältigung von Unternehmen spielen. Kürzlich wurde außerdem eine Vereinbarung mit der Rechtsanwaltskammer Bozen unterzeichnet, die die Dienststelle unterstützen wird.

Am 12. Jänner 2019 wurde das neue Gesetz unterzeichnet, das mit September 2021 in Kraft treten und das aktuell geltende Insolvenzrecht von 1942 ersetzen wird. Die Neuerung zielt auf eine rasche Erkennung einer sich anbahnenden Unternehmenskrise ab sowie auf den Schutz der Unternehmensinteressen und den Erhalt von Arbeitsplätzen. Das Gesetz weist den Handelskammern neue Zuständigkeiten und spezifische Aufgaben zu. Insbesondere beauftragt der Kodex für Unternehmenskrisen, die bei den Handelskammern eingerichteten Dienststellen zur Bewältigung der Unternehmenskrise, die Warnungen entgegenzunehmen, das Frühwarnsystem zu steuern und die Unternehmen, die nicht Kleinunternehmen sind, bei der Bewältigung der Unternehmenskrise zu unterstützen und zu begleiten. Dabei handelt es sich um Unternehmen, die laut der bisherigen Gesetzgebung als konkursfähig gelten. Kleinunternehmen hingegen können sich an die Überschuldungsstelle der Handelskammer (OCC – Organismo per la composizione della crisi da sovraindebitamento) wenden.

Die Dienststellen zur Überwindung der Unternehmenskrisen werden in den einzelnen Handelskammern Italiens eingerichtet und müssen über einheitliche Verfahren und Abläufe auf dem gesamten Staatsgebiet verfügen. Die Dienststellen haben eine territoriale Zuständigkeit, das bedeutet, dass Unternehmer sich an die Dienststelle der Handelskammer der Provinz wenden können, in der der Betrieb seinen Rechtssitz hat. Die Dienststelle wird für die Überprüfung der Voraussetzungen für die Eröffnung eines Verfahrens und die Einhaltung der Fristen, die Führung des Expertenkollegiums, die Übermittlung der Information an die Betroffenen, die Betreuung der Schuldner und den Kontakt mit dem Gericht zuständig sein.

„In dieser schwierigen Zeit der Coronakrise möchte die Handelskammer die lokale Wirtschaft tatkräftig unterstützen. Deshalb sind Kooperationen wichtig, die die Funktionsweise der Dienststelle stärken. Die Berufskammern und die Handelskammer Bozen möchten zusammenarbeiten, um den Südtiroler Unternehmen die bestmögliche Beratung zu gewährleisten“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner.

„Ziel dieser Vereinbarung ist es, das Einsetzen territorialer Arbeitsgruppen zu fördern, die sich mit den verschiedenen Aspekten der Dienststelle und deren Verwaltung und Funktionsweise, der Harmonisierung der Verfahren und der Lösung von Problemen befassen. So soll ein homogenes und abgestimmtes System für das gesamte Triveneto eingerichtet werden“, erklärt der Präsident der Rechtsanwaltskammer Bozen Franco Biasi.

Durch die rasche und bestmögliche Bewältigung von Unternehmenskrisen sollen Insolvenzfälle vermieden und die wirtschaftlichen Kosten für Unternehmen und die sozialen Kosten für das Einzugsgebiet verringert werden.

Von: luk

Bezirk: Bozen