Von: luk
Bozen – Zur Unterstützung einer höheren Anzahl an kleinstrukturierten, landwirtschaftlichen Betrieben wurden die Kriterien für den Zuschuss auf die Rentenversicherung angepasst. „Es war mir schon lange ein großes Anliegen die Bewirtschafter kleinstrukturierter, landwirtschaftlicher Betriebe abzusichern. Diese Anpassung ist eine große Errungenschaft und Hilfe, damit nicht weitere Bergbauernbetriebe zusperren müssen“, so Regionalassessor Manfred Vallazza.
Von ursprünglich 5.000 Antragstellern waren 2019 nur mehr knapp 4.000 berechtigt den Zuschuss zu erhalten. “Endlich wurden die Kriterien angepasst mit dem Ziel, dass eine höhere Anzahl an kleinstrukturierten, landwirtschaftlichen Betrieben in die Gunst des Zuschusses für die Rentenversicherung kommt. Mit dieser Anpassung wurden die erforderlichen Mindesterschwernispunkte für Betriebsinhaber herabgesetzt. Gleichzeitig wurde die Einkommensobergrenze für Gesuchsteller von 22.000 auf 28.000 Euro erhöht. Somit können nun rund 700 zusätzliche Betriebsinhaber um die Rückerstattung von mindestens 50 Prozent der eingezahlten Rentenbeiträge in die Bauernversicherung ansuchen”, so Vallazza.
“Gemeinsam mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und dem Südtiroler Bauernbund ist es uns gelungen, diese Änderung zu erwirken. Mit den jetzt geänderten Zugangsbedingungen zum Rentenversicherungszuschuss haben wir den Kreis der Berechtigten – es betrifft vor allem Bergbauern – deutlich erweitert“, so Landeshauptmann Arno Kompatscher: „Damit stärken wir unsere landwirtschaftlichen Betriebe nicht nur in dieser wirtschaftlich schwierigen Situation, sondern auch darüber hinaus.“ Der Beschluss wurde von Landesrätin Waltraud Deeg eingebracht.