„Längst fällige rechtliche Klarstellung“

Verband der Seilbahnunternehmer begrüßt Änderungen an Landesgesetzgebung

Freitag, 06. Juli 2018 | 12:44 Uhr

Bozen – Der Verband Seilbahnunternehmer Südtirols begrüßt die vom Landtag am Donnerstag verabschiedete Anpassung des Landesgesetzes über die Seilbahnen (enthalten im sogenannten Sammel-Gesetz).

Es handle sich, so Präsident Helmut Sartori, um eine längst fällige rechtliche Klarstellung, die in der gleichen Form bereits von der italienischen Regierung, von den Parlamenten anderer EU-Staaten und einer Reihe von Regionalregierungen beschlossen wurde. „Aus dem alten Landesgesetz ging bereits einwandfrei hervor, dass die Landesverwaltung auch bisher stets Ermächtigungen und nicht Konzessionen im eigentlichen Sinn erlassen hatte. Die Anpassung des Landesgesetzes ist somit primär formell nötig gewesen“, so Sartori.

Der Verband der Seilbahnunternehmer Südtirols stellt zudem klar, dass die finanziellen Beihilfen für Aufstiegsanlagen in Südtirol den EU-Richtlinien entsprechen. Gefördert werden nur Anlagen in Gebieten, die nicht unmittelbar im internationalen Wettbewerb stehen sowie Kleinanlagen, sogenannte “Dorflifte”. Diese Politik habe sich als zielführend erwiesen, so Präsident Sartori.

Der Verband der Seilbahnunternehmer begrüßt auch die vom Landtag auf Vorschlag der Landesregierung vorgenommene Änderung am Gesetz zur Ordnung der Skipisten. Dass künftig bei der Bewertung von Projekten für den Bau von Liftanlagen oder Skipisten nicht nur alle die Natur und Umwelt betreffenden Aspekte geprüft werden, sondern auch die sozio-ökonomischen Auswirkungen, sei die Umsetzung einer langjährigen Forderung des Verbandes, erklärt Präsident Helmut Sartori. Eigentlich sei die Abwägung beider Aspekte – Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit – bereits vom Landesgesetz vorgesehen gewesen, doch habe es für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit keine Kommission gegeben und der Umweltbeirat habe sich geweigert, die sozio-ökonomische Prüfung vorzunehmen. Dies habe dazu geführt, dass Beschlüsse der Landesregierung mehrfach angefochten wurden. Jetzt würden beide Aspekte von zwei getrennten Fachgremien bewertet; aufgrund beider Gutachten entscheidet dann die Landesregierung.

In Südtirol gibt es derzeit 370 Seilbahnen und Aufstiegsanlagen, das sind 60 weniger als noch 1990. Damit werden rund 127 Millionen Fahrgäste im Jahr befördert (1990 waren es 82 Millionen). Das Durchschnittsalter der Anlagen liegt ziemlich konstant bei 22 Jahren. Die im Verband der Seilbahnunternehmer Südtirols vereinigten Gesellschaften erwirtschaften jährlich rund 300 Millionen Euro und beschäftigen knapp 2.000 Mitarbeiter, davon rund 1.300 Saisonkräfte. Im Vergleich dazu: im Bundesland Tirol gibt es über 1.000 Seilbahnen und Aufstiegsanlagen, in Salzburg 570. Dort, aber zunehmend auch in Südtirol, sind Seilbahnen und Aufstiegsanlagen ein immer wichtiger werdender Wirtschaftsfaktor – sowohl im Winter als auch im Sommer.

Von: mk

Bezirk: Bozen