AFI: Betriebsabkommen schaffen Mehrwert

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mittwoch, 11. Oktober 2017 | 10:59 Uhr

Bozen – Von den 100 größten Unternehmen in Südtirol haben 45 mit ihren Mitarbeitern ein gewerkschaftlich ausgehandeltes Betriebsabkommen abgeschlossen. Dank Steuerbegünstigungen schließen Unternehmen solche Zusatzverträge hauptsächlich in Bezug auf Leistungsprämien und betriebliche Wohlfahrtsleistungen ab. „Ziel ist, die Produktivität zu steigern und die Mitarbeiter an erwirtschafteten Gewinnen zu beteiligen. Die Gewerkschaften sollten verstärkt auf Betriebsabkommen hinarbeiten, weil sie für beide Seiten ein echter Mehrwert sind“, wünscht sich AFI-Präsidentin Christine Pichler.

Das AFI | Arbeitsförderungsinstitut hat die Top-100 Unternehmen in Südtirol unter die Lupe genommen, um herauszufinden, wie der aktuelle Stand der Betriebsabkommen bei Unternehmen der Privatwirtschaft mit einer großen Zahl an Beschäftigten in Südtirol ist. Ergebnis: 45 große Unternehmen in Südtirol haben ein gewerkschaftlich ausgehandeltes Betriebsabkommen.

„Je größer die Firma, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie ein gewerkschaftlich ausgehandeltes Betriebsabkommen hat“, bringt es AFI-Forscher Luca Frigo auf den Punkt. Legt man die Zahl der Unternehmen auf jene der Beschäftigten um, so stellt sich heraus, dass 60 Prozent der in den Top100 Beschäftigten vom Mehrwert eines Betriebsabkommens profitieren.

Betriebsabkommen seien besonders für Südtirol höchst angebracht, weil auf der einen Seite die Lebenshaltungskosten sehr hoch sind auf der anderen Seite der Arbeitsmarkt anzieht. „Der gute Unternehmensertrag muss sich in besseren Konditionen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer niederschlagen“, ist AFI-Direktor Perini überzeugt.

In fast allen untersuchten Betriebsabkommen (95,6 Prozent) machen die finanziellen Elemente wie Prämien          oder Entschädigungen verschiedener Art den Löwenanteil aus. Bei mehr als der Hälfte der Betriebsabkommen (55,6 Prozent) geht es um Arbeitszeiten und bei fast der Hälfte (46,7 Prozent) um betriebliche Zusatzleistungen. Darunter fallen zum Beispiel eine Mensa, Essensgutscheine, Mitarbeiter-Shuttle, Treibstoffgutscheine, Kleinkinderbetreuung, Meeres- oder Bergaufenthalte für die Kinder der Beschäftigten. In den Betriebsabkommen, die fachtechnisch gesprochen ergänzende Kollektivverträge „der zweiten Ebene“ sind (die erste Ebene wäre der allgemeine Branchenkollektivvertrag auf staatlicher Ebene), werden auch gewerkschaftliche Angelegenheiten geregelt wie Mitbestimmung und Informationsrechte, die geschlechtliche Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Weiterbildung, Arbeitssicherheit und Arbeitsbedingungen.

Das Element, das in Betriebsabkommen am häufigsten vorkommt, ist die Leistungsprämie. „Wenn wir alle Betriebsabkommen anschauen, die Lohnelemente enthalten, dann sehen wir, dass in 9 von 10 Betriebsabkommen Leistungsprämien vorgesehen sind“, berichtet AFI-Forscher Luca Frigo.

Der Staat fördere das Zustandekommen von ergänzenden Kollektivverträgen auf betrieblicher Ebene, indem er die Einkommenssteuer auf Leistungsprämien auf 10 Prozent reduziert, erklärt Frigo die starke Präsenz von Leistungsprämien in den Betriebsabkommen. „Wichtig ist auch, dass die Unternehmen ihren Mitarbeitern betriebliche Zusatzleistungen anbieten können, die übrigens steuerfrei sind, und deshalb sollten sich Unternehmen und Gewerkschaften mehr und verstärkt um Betriebsabkommen bemühen, schließt Frigo.

Mehr dazu im AFI-Zoom „Die Top100 -Unternehmen Südtirols und ihre Betriebsabkommen“ auf der Homepage des AFI: http://afi-ipl.org/wp-content/uploads/2017-10-11-Top100-Betriebsabkommen.pdf

Von: ao

Bezirk: Bozen