Von: luk
Bozen – Die Wasserkraftwerke St. Anton/Bozen und Mühlbach gehen in das unverfügbare Landesvermögen über. Es handelt sich um die erste formelle Übertragung nach Konzessionsende an das Land, weitere folgen.
Auf Antrag von Vermögenslandesrat Massimo Bessone hat die Landesregierung heute die Unterzeichnung der Übergabeurkunde der Wasserkraftwerke St. Anton und Mühlbach genehmigt. Damit gehen diese Anlagen von der Alperia Greenpower GmbH, dem ehemaligen Konzessionär, unentgeltlich in das unverfügbare Vermögen des Landes über. Das Land kann sie somit in einem zweiten Schritt dem neuen Kraftwerksbetreiber, der Eisackwerk GmbH, überlassen.
Nach Auslaufen der Konzession Übergang ins Landesvermögen
Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut Nr. 235 von 1977, das den Autonomen Provinzen Bozen und Trientdie Zuständigkeit für die großen Wasserableitungen überträgt, gehen die Liegenschaften und Anlagen samt Zubehör der großen Wasserkraftwerke nach Auslaufen der Konzession unentgeltlich an das Land (und nicht mehr an den Staat) über. “Strategisch bedeutsame Infrastrukturen wie die großen Wasserkraftwerke gehören in öffentliche Hand”, ist Landesrat Bessone überzeugt. “Bei der heutigen Übergabe handelt es sich um die erste formelle Übertragung von Wasserkraftanlagen nach Konzessionsende an das Land. Schritt für Schritt werden weitere Übertragungen folgen.”
Neuer Kraftwerksbetreiber
Nach der Übernahme ins Eigentum des Landes werden alle Fassungs- und Regulierungsanlagen, Druckrohrleitungen und Abflusskanäle, bei denen es sich um so genannte unentgeltlich abtretbare Güter (UAG) handelt, der Eisackwerk GmbH, die bereits neuer Konzessionär ist, übergeben. Die Buchwerte der Wasserkraftanlagen belaufen sich auf rund 12,7 Millionen Euro für das Kraftwerk St. Anton und auf rund 1,5 Millionen Euro für das Kraftwerk Mühlbach.