Daten des ASTAT

Weniger Konkurse im Jahr 2020 – dank Gesetzesdekret

Mittwoch, 10. Februar 2021 | 10:11 Uhr

Bozen – Im zweiten Halbjahr 2020 wurden in Südtirol 27 Konkursverfahren eröffnet, drei mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres. Die Jahresgesamtzahl hingegen beläuft sich auf 34 angemeldete Konkurse. Das sind 20 Verfahren weniger als im Vorjahr (54 Konkurse), was darauf zurückzuführen ist, dass die Bearbeitung von Konkursanträgen im Zeitraum vom 9. März bis zum 30. Juni 2020 gemäß Gesetzesdekret Nr. 23 vom 9.04.2020 aufgehoben war und keine Konkursverfahren gegen die Schuldnerunternehmen eröffnet wurden. Die Daten stammen vom Landesstatistikinstitut ASTAT.

Am Bozner Landesgericht wurden im Jahr 2020 außerdem fünf Anträge auf Zulassung zum gerichtlichen Ausgleichsverfahren gestellt. Ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Der Ausgleich ist ein Insolvenzverfahren, bei dem ein Unternehmensinhaber, der sich in einer Krisen- oder Insolvenzsituation befindet, eine Einigung mit den Gläubigern sucht, um die Eröffnung des Konkursverfahrens zu vermeiden und die eigenen Schulden zu begleichen. Dabei vermitteln die zuständigen Gerichtsorgane. Der Ausgleich ist durch das Konkursgesetz (Königliches Dekret vom 16. März 1942, Nr. 267 in geltender Fassung) geregelt.

Die eröffneten Konkursverfahren betrafen die Bezirksgemeinschaften Bozen (15 Verfahren), Burggrafenamt (sieben Verfahren), Pustertal (vier Verfahren), Wipptal (drei Verfahren), Überetsch-Südtiroler Unterland und Eisacktal (jeweils zwei Verfahren) und Salten-Schlern (ein Verfahren). Die Bezirksgemeinschaft Vinschgau verzeichnete kein eröffnetes Verfahren.

Abgeschlossene Konkurse

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 74 Konkurse abgeschlossen, das ist einer weniger als im Vorjahr. Durchschnittlich dauerten die im Jahr 2020 abgeschlossenen Verfahren 5,5 Jahre und die aufgelösten Unternehmen wiesen ein Durchschnittsalter von 20,8 Jahren auf. Zu den einzelnen Verfahren wurden im Durchschnitt 48 Gläubiger zugelassen.

Von: mk

Bezirk: Bozen