Voraussetzungen sind anders

2G-Pflicht in Südtirol möglich? – Verfassungsexperte zweifelt

Montag, 08. November 2021 | 18:34 Uhr

Bozen – In Österreich gelten ab Montag schärfere Corona-Regeln: Wer weder geimpft noch genesen ist, wird von praktisch allen öffentlichen Vergnügungen ausgeschlossen. Die 2G-Regelung tritt durch eine entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft, die am Sonntagabend erlassen wurde. Auch in Südtirol sind viele dafür, dass Geimpfte anders als Ungeimpfte behandelt werden. Ob dies in Italien und damit auch in Südtirol möglich ist, daran zweifeln Verfassungsrechtler allerdings.

Laut der Verordnung in Österreich gilt 2G nun überall dort, wo bisher 3G gegolten hat, also etwa in der Gastronomie, im Theater oder bei Konzerten (nicht aber in Museen), Sportveranstaltungen oder bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur. Aber auch Besuche in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen sind – mit Ausnahmen – betroffen.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen sei dies in Italien allerdings nicht möglich, erklärt der Verfassungsexperte Francesco Palermo. Das österreichische Modell kann seiner Ansicht nach nicht auf Südtirol und Italien übertragen werden. Ohne eine allgemeine Impfpflicht lasse sich nur schwer erklären, warum eine bestimmte Kategorie plötzlich benachteiligt werden sollte, meint Palermo.

Dies sei auch der Fall, falls Südtirol zur gelben Zone wird. Selbst dann sei es nicht möglich, einen Unterschied zwischen Geimpften und Ungeimpften zu machen.

Von: mk

Bezirk: Bozen