Straftäter nutzte Unzurechnungsfähigkeit der Frau aus

Anwalt bringt Witwe um 40.000 Euro

Samstag, 08. August 2020 | 17:12 Uhr

Bozen – Die Finanzpolizei von Bozen deckte kürzlich eine besonders heimtückische Straftat auf. Ein Anwalt aus Bozen und sein Komplize nutzten über Jahre eine ältere Frau mit psychischen Problemen aus.

Laut Berichten der Finanzpolizei hatte die verwitwete Dame im selben Gebäude wie der genannte Anwalt gewohnt. Der verstorbene Ehemann der Frau hatte in seinem Testament die drei gemeinsamen Kinder als „nackte Besitzer“ der rund 90 Quadratmeter großen Wohnung festgelegt. Somit konnte seine hinterbliebene Frau weiterhin in der Wohnung leben.

Aufgrund einiger psychischer als auch körperlicher Schwierigkeiten, war die Frau bereits zu diesem Zeitpunkt in Betreuung der Sozialdienstes von Bozen. Nachdem sich ihr Zustand aber weiter verschlimmerte, wurde die Betroffene in ein Heim verlegt und die Wohnung geräumt. Mit Hilfe eines vermeintlichen „Freundes“ der alten Frau, konnte der Anwalt die leerstehende Wohnung für 200 Euro im Monat anmieten. In Wahrheit hatte der Anwalt jedoch einen anderen Untermieter für die Wohnung gefunden und kassiert rund 900 Euro monatlich von einer marokkanischen Familie, die über vier Jahre in der Wohnung lebten.

Somit machte der Anwalt auf Kosten der älteren Frau einen monatlichen Gewinn von 700 Euro, was sich in den 4 Jahren auf rund 40.000 Euro summierte. Erst durch Hinweise des Sachverwalters der älteren Frau, wurden die Ermittlungen in die Wege geleitet und die Straftat aufgedeckt.

Den beiden Straftätern drohen nun aufgrund der Täuschung einer unzurechnungsfähigen Person eine Haftstrafe von zwischen 2 und 6 Jahren, sowie eine Geldstrafe von 206 bis 2065 Euro. Außerdem hatte der Komplize des Anwalts, laut Berichten der Finanzpolizei, im Jahr 2017 rund 100.000 Euro vom Bankkonto der alten Dame abgehoben.

Von: sis