Im Wartestand für ausländische Krankenhäuser gearbeitet

Arzt am Bozner Spital muss 140.000 Euro Schadenersatz leisten

Mittwoch, 20. Januar 2021 | 12:15 Uhr

Bozen – Die Finanzpolizei Bozen hat unter Leitung der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof einem im Südtiroler Sanitätsbetrieb tätigen Arzt einen Schaden zulasten der öffentlichen Hand in Höhe von 140.000 Euro vorgeworfen. Im November 2020 hat die rechtssprechende Abteilung des Rechnungshofes in Bozen den Arzt zur Wiedergutmachung des entstandenen Schadens für das Land Südtirol verurteilt. Zusätzlich muss er die Gerichtsspesen tragen.

Zur Vorgeschichte: Der Bedienstete war von 2010 bis 2015 im Wartestand. Die Finanzpolizei konnte aber nachweisen, dass der Arzt in dieser Zeit in anderen Sanitätseinrichtungen in Frankreich und der Schweiz tätig war, ohne dafür von seinem heimischen Arbeitgeber die Erlaubnis eingeholt zu haben.

Ans Licht kam der Fall im Oktober 2017 als der Arzt an einem Wettbewerb für die Stelle eines Primars im Südtiroler Sanitätsbetrieb teilnahm. In seinem Lebenslauf führte er auch die Erfahrungen im Ausland während seines Wartestandes auf. Den Verstoß gegen die Vertragsbedingungen fiel dem Sanitätsbetrieb auf und leitete die Erkenntnisse wiederum dem Rechnungshof weiter.

Der Wartestand und damit die “Konservierung” des Arbeitsplatzes wurde dem Arzt vonseiten des Sanitätsbetriebs aus familiären Gründen ermöglicht. Wie die Finanzpolizei mitteilt, wollte der Mann seiner Frau folgen, die für die WHO im Ausland tätig war. Mit dem Wartestand geht aber auch das Verbot einher, als Arzt an anderer Stelle tätig zu sein. Ohne Rücksprache mit dem eigentlichen Arbeitgeber sind nur wissenschaftliche Tätigkeiten oder die Teilnahme an Konferenzen erlaubt.

Mit dem Verstoß gegen diese Regelung greift automatisch ein zu leistender Schadenersatz, der mit jener Summe beziffert wird, den der Arzt im Wartestand bei anderen Arbeitgebern erwirtschaftet hat.

Weil sich der Arzt nach Angaben der Finanzpolizei nicht kooperativ gezeigt hatte und die Arbeitsverträge mit den ausländischen Arbeitgebern und damit die genaue Verdienstsumme nicht nennen wollte, wurde der zu leistende Schadenersatz aufgrund der gängigen Tarife in der Schweiz und Frankreich berechnet.

Von: luk

Bezirk: Bozen