Die Strafe wurde die 29-Jährige wurde auf 20 Jahre reduziert

Attacke auf Vater: Strafe für Tochter auf 20 Jahre reduziert

Dienstag, 04. Juli 2023 | 11:45 Uhr

Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat am Dienstag nach der Verurteilung einer 29-jährigen Tirolerin wegen Mordes an ihrem Vater zu lebenslanger Haft im Dezember das Strafausmaß auf 20 Jahre Freiheitsstrafe reduziert. Im Ersturteil am Landesgericht Innsbruck sei die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten bei der Tat zu wenig berücksichtigt worden, begründete die Richterin am Oberlandesgericht die nunmehrige Entscheidung.

Dennoch sei es, obwohl ein Milderungsgrund, bei der für den Vater tödlichen endenden Messerattacke zu “keiner vollständigen Aufhebung der Steuerungs- und Zurechnungsfähigkeit gekommen”, betonte Richterin Claudia Hagen. Als mildernd wertete sie – wie das Erstgericht – dass sich die junge Frau von Beginn an reumütig geständig gezeigt hatte. Nicht zuletzt müsse man auch die Unbescholtenheit der Frau berücksichtigen.

Als erschwerend hinsichtlich des Strafmaßes blieb die Tatsache bestehen, dass die Tat “überaus brutal gewesen ist” und “in den eigenen vier Wänden des Vaters stattfand”, erklärte die Richterin. Trotz dieser Brutalität und dieser Umstände sei eine “lebenslange Haftstraße zu streng” und eine “zeitliche Freiheitsstrafe der Schuld und Tat angemessen”, sagte sie.

Der öffentliche Ankläger hatte hingegen zu Beginn des Berufungsverfahrens darauf plädiert, der Berufung auf Strafherabsetzung nicht Folge zu leisten sei. Die Verteidigerin der junge Frau, Alexia Stuefer argumentierte hingegen, dass es darum gehe, die “Strafbemessung wesentlich herabzumindern”. “Die Frau ist nicht gefährlich und wird eine solche Tat auch nie wieder begehen”, führte sie aus. Es handle sich definitiv um eine Beziehungstat, die sich “nach einem langen Konflikt entladen hat”. Darüber hinaus müsse es für die junge Frau, die in der Haft ihre Doktorarbeit abschließen werde, eine Perspektive geben “in der Gesellschaft wieder Gutes zu tun”.

Vor dem Urteil hatte die 29-Jährige selbst noch einmal zur Tat Stellung genommen: “Ich bereue es unendlich, dass ich meinen Vater getötet habe.” Dafür wolle sie sich nochmals entschuldigen und bitte darum, dass sie “in absehbarer Zeit wieder in die Gesellschaft zurückkehren darf”, so die Tirolerin reumütig.

Die Frau hatte im November 2021 in Neustift im Stubaital ihren Vater mit einem Küchenmesser attackiert und ihm zahlreiche Stich- und Schnittverletzungen zugefügt, an deren Folgen der 57-Jährige schließlich verstarb. Vor dem Erstgericht hatte die Angeklagte die Tat gestanden. Sie habe “zugestochen und ihn getötet”, sagte die Einheimische. Der Vater sei bei ihrem Besuch in seiner Wohnung “betrunken gewesen und immer aggressiver geworden”, hatte die junge Frau damals vor den Geschworenen angegeben.

In ihrem Gutachten für den erstinstanzlichen Prozess hatte Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner ausgeführt, dass die Frau zwar von der fixen Idee getrieben gewesen sei, wieder ein gutes Verhältnis mit ihrem Vater aufzubauen, aber zurechnungsfähig war. “Sie hatte zwar eine eingeschränkte Steuerung ihres Tuns, aber die Zurechnungsfähigkeit war zu keinem Zeitpunkt aufgehoben”, erläuterte Kastner im damaligen Prozess. Die Angeklagte habe im “dynamischen Tatgeschehen viele Entscheidungen” getroffen und angetrieben von “Zorn, Wut und Kränkung” agiert.

Gerichtsmediziner Walter Rabl hatte im Dezember außerdem von einem Tatgeschehen mit “massiver Wucht” gesprochen. “Zum Tode des Vater haben letzten Endes eine Kombination aus starkem Blutverlust und Luftembolie geführt”. Letztere sei vor allem deshalb eingetreten, weil die “Halsvenen eröffnet waren”. Die Halsverletzungen seien schließlich auch die “tödlichen Verletzungen” gewesen, so Rabl.

Von: apa