Von: mk
Bozen – Die Generalstaatsanwaltschaft hat den Freispruch jenes 50-jährigen Bozners angefochten, dem vorgeworfen worden war, eine Frau aus Bozen im mittleren Alter mit Heiratsversprechen um 112.000 Euro in bar betrogen zu haben. Damit kommt der Fall vor dem Kassationsgericht.
Sowohl in der ersten Instanz als auch im Berufungsverfahren war das Gericht zum Schluss gekommen, dass die Beweislage für den Betrugsvorwurf nicht ausreicht. In der Zwischenzeit hat die Angelegenheit zu zwei weiteren Strafverfahren und einem Zivilverfahren geführt, die noch anhängig sind.
Dem 50-Jährigen wird unter anderem vorgeworfen, das mutmaßliche Opfer dazu gebracht zu haben, einige Wechsel zu unterschreiben, die er später selbst ausgefüllt haben soll. Dadurch soll er versucht haben, die Einnahme der 112.000 Euro zu rechtfertigen. Laut Anschuldigung soll der Mann die Unerfahrenheit der Frau ausgenutzt haben.
Die Frau erklärte, dass ihr niemals klar gewesen sei, vorgedruckte Wechselscheine zu unterschreiben, die später vom stellvertretenden Staatsanwalt Axel Bisignano beschlagnahmt wurden.
Beim dritten Strafverfahren sitzt das mutmaßliche Betrugsopfer selbst auf der Anklagebank. Die tatsächliche Ehefrau des 50-Jährigen hat die Boznerin wegen Belästigung angezeigt. Die entscheidende Verhandlung soll am 15. Mai am Bozner Landesgericht stattfinden.
Laut Vorwürfen soll das mutmaßliche Betrugsopfer die Ehefrau des Mannes mit Telefonaten bombardiert und vor der Haustür immer wieder Sturm geklingelt haben, um die 112.000 Euro zurückzuerhalten. Bei dem Geld handelt es sich um die Ersparnisse der Mutter der Boznerin, die diese ein Leben lang angehäuft hat.
In der Tat war das Geld auf das Konto der Ehefrau gelandet, weshalb gegen sie ein Zivilverfahren läuft. Im selben Zusammenhang wurde auch die Wohnung des Ehepaares in Leifers aus Sicherheitsgründen zur Verwahrung beschlagnahmt.